Konzeptvergabe zur Nutzung der ehem. Friedhofshalle im Echelmeyerpark
Die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigt die ehemalige Friedhofshalle im Echelmeyerpark wiederzubeleben, zusammen mit einem Pächter bzw. einer Pächterin. Es soll ein Ort mit vielfältigem und interessanten öffentlichem Angebot und hoher Aufenthaltsqualität entstehen.
Das Gesamtangebot soll einen möglichst breiten Teil der Bevölkerung, insbesondere auch Familien, ansprechen. Hierzu soll auf Basis eines verbindlichen Konzepts ein langfristiger Pachtvertrag abgeschlossen werden. Dabei strebt die Landeshauptstadt Saarbrücken eine langfristige Partnerschaft an, mit dem Ziel, Investitionen in eine wertige Ausgestaltung bei möglichst hoher Investitionssicherheit für den Pächter zu ermöglichen.
Lage, Größe und Umfeld des Pachtobjektes
Die ehemalige Friedhofshalle (Tempel) im Echelmeyerpark wurde 1846 im klassizistischen Stil erbaut. Das Gebäude verfügt im Erdgeschoss über etwa 108 Quadratmeter Nutzfläche. Es existiert ein etwa 12 Quadratmeter großer Kellerraum, der allerdings nur von außen zugänglich ist und allenfalls als Lagerraum nutzbar ist. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und soll in seinem äußeren Erscheinungsbild erhalten bleiben.
Das Gebäude ist unter Einschränkungen nutzbar und als sanierungsbedürftig zu beschreiben. Die letzte Komplettsanierung stammt aus den 1950er Jahren. Das Dach wurde im letzten Jahr durch eine Fachfirma saniert. Die Heizungsanlage (Gastherme) wurde überprüft und wieder in Betrieb genommen. Seit 1978 wurde das Gebäude als Zimmertheater genutzt, eine Bühne und eine Thekenanlage ist noch eingebaut. Zusätzlich könnte eine relativ kleine Flächen direkt am Gebäude, etwa für eine Terrasse, ebenfalls angepachtet werden.
Neben einem kulturellen und/oder auch gastronomischen Angebot sind auch andere Nutzungsideen grds. denkbar. Bei jeder Nutzung sind in jedem Fall die besonderen Anforderungen des Ortes zu berücksichtigen. Möglich erscheint in jedem Fall eine Gastronomie mit Tagesbetrieb sowie einem eingeschränkten Betrieb in den Abendstunden, etwa als ein Stadtteil- oder Familiencafé.
Es wird eine Nutzung mit einem wirtschaftlichen, sich selbst tragenden Angebot erwartet.
Eine Nutzung und ein Betrieb hat auf das besondere Umfeld und die Interessen der Anwohner der umliegenden Wohnbebauung Rücksicht zu nehmen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Nutzungskonflikte nicht auftreten und Anforderungen an den Jugendschutz aufgrund des Spielplatzes und der Schule zu jeder Zeit höchsten Anforderungen entsprechen. Wünschenswert wäre auch auch ein generelles Rauchverbot auch im vom Betreiber genutzten Außenbereich.
Erwartungen an die Interessierten und Anforderungen an die Konzepte
Willkommen sind unter anderem Angebote, die der Stärkung der Vielfalt eines Angebots, der Kultur, der Unterhaltung, der Erholung, der Kommunikation, der Gastronomie und dem Austausch zwischen den Generationen dienen. Wobei einerseits nicht alle diese programmatischen Ziele umgesetzt werden müssen und anderseits auch andere ähnliche öffentliche Nutzungskonzeptionen vorgeschlagen werden können.
Betriebskonzepte und Veranstaltungen, die hochprozentige alkoholische Getränke bzw. Rauchwaren im Mittelpunkt stehen, sind nicht zulässig. Ebenso dürfen Glücksspiel, Erotik, Shisha oder sonstige Angebote, die sich ausschließlich an Erwachsene richten, nicht Teil eines Betriebskonzepts sein und auch nicht auf Teilflächen und auch nicht zu besonderen Zeiten oder Tagen angeboten werden.
Der Pächter sollte eine Erfahrungen in den Betrieb und die Umsetzung seiner angedachten und vorgeschlagenen Nutzung nachweisen können und dazu ggf. auch eine Expertise zu der Durchführung von den vorgeschlagenen Projekten geben.
Zusätzliche Genehmigungen, die für den Betrieb erforderlich werden, sind getrennt von diesem Verfahren durch den Pächter/die Pächterin einzuholen. Eine Unterverpachtung, Betriebsübergabe bzw. sonstige Weitergabe an einen Dritten ist untersagt. Jegliche betriebliche Änderung bedarf der Zustimmung durch die Landeshauptstadt Saarbrücken.
Der Pächter ist die betreibende Person/Gesellschaft und für die Umsetzung der baulichen Planung sowie des Konzepts und des Betriebs, einschließlich der Beleuchtung, Beschallung und Ver- und Entsorgung verantwortlich. Die betreibende Person/Gesellschaft muss verbindlich erklären, dass die im Gebäude liegende Toilettenanlage – während der Öffnungszeiten – auch von allen Nutzern des Parks kostenfrei genutzt werden kann.
Bewerbung
Wettbewerbsgegenstand ist eine öffentliche Nutzung der ehem. Friedhofshalle im Echelmeyerpark in Saarbrücken einschließlich einer kleinen begrenzten Fläche für eine Außengastronomie. Duch den Bewerber ist diese Nutzung einschließlich der Gestaltung der Immobilie, der Möblierung/Ausstattung des Betriebs der Gastronomie sowie dessen Gestaltung darzustellen. Ggf. sind weitere geschäftliche Aktivitäten anzugeben. Willkommen sind dabei Angebote, die der Kultur, der Unterhaltung, der Erholung, der Kommunikation und dem Austausch zwischen den Generationen dienen, wobei auch ein gastronomischer Betrieb möglich wäre.
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzeptvergabe. Der Zuschlag erfolgt allein nach Qualitätskriterien, denn die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigt den Pachtvertrag mit dem Bewerber abzuschließen, der mit seinem Konzept einerseits kulturelle Impule und anderseits die städtebaulichen Ziele der Landeshauptstadt Saarbrücken am besten umsetzt. Dabei muss die Fähigkeit der Finanzierung des Projekts zwingend nachgewiesen werden.
Der Teilnehmerkreis ist offen gehalten. Jede interessierte Person/ Gesellschaft sowie Träger öffentlicher Belange/ Behörden/ öffentliche Gesellschaften kann unter Einhaltung der geforderten Leistungen bis zur angegebenen Abgabefrist ihre/seine Bewerbung einreichen.
Die einzureichenden Unterlagen (siehe Punkt 2.2.1) sind in Papierform und digital (PDFauf Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag/Paket unter Angabe des Absenders/der Absenderin bis zum 31. Juli 2023 an die unten den Gebäudemanagement zu richten. Der Poststempel ist für die Ausschlussfrist entscheidend.
Auf dem Umschlag/Paket ist folgender Hinweis gut lesbar anzubringen: Bewerbung „Sogenannter Tempel im Echelmeyerpark“ Sendung bitte nicht vor dem Öffnungstermin öffnen! Unterlagen die durch die Post oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter oeben genanntem Tagesstempel, unabhängig der Uhrzeit, erfolgt.
Gebäudemanagementbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken (GMS)
Bahnhofstraße 3266111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-1509
Fax:
+49 681 905-1543
E-Mail:
lhs-gms@saarbruecken.de
Website:
gms.saarbruecken.de
Wichtig:
Auf dem Umschlag/Paket ist folgender Hinweis gut lesbar anzubringen: Bewerbung „sog. Tempel im Echelmeyerpark“ Sendung bitte nicht öffnen!
Arbeiten die durch die Post oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tagesstempel, unabhängig der Uhrzeit, erfolgt.
Bewertung und Entscheidung
Die Bewertung der Beiträge erfolgt durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Saarbrücken nach gewichteten Kriterien. Die Wertung der Konzepte erfolgt durch den Gebäudemanagementbetrieb, das Amt für Stadtgrün und Friedhöfe, das Stadtplanungsamt, das Kulturamt, das Amt für Wirtschaftsförderung und Arbeitsmarkt und ggf. weiterer jeweils betroffenen Fachämter. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken entscheidet über die Verpachtung. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass ein Pachtvertrag geschlossen wird.
Die Bewerbungen werden nach folgender Bewertungsmatrix bewertet:
- Stärkung der Vielfalt des Angebots der Kultur, der Unterhaltung, der Erholung, der Kommunikation, der Gestronomie und dem Austausch zwischen den Generationen (40 Punkte erreichbar)
- Qualität, Abwechslung, Vielfalt (max. 10 Punkte)
- Alleinstellung, Innovation, zusätzliche Veranstaltungen (max 10 Punkte)
- Familienfreundlichkeit, Jugendschutz und Diversität der Zielgruppen (max. 10 Punkte)
- Nutzungskonfliktreduzierung (max. 10 Punkte)
- Qualität/Wertigkeit der Umsetzung (30 Punkte erreichbar)
- Service, Integration ins Umfeld (max. 10 Punkte)
- Bauliche Umsetzung im Innen- und Außenbereich von Barrierefreiheit, Gestaltung und Betrieb der Toilettenanlage (max. 10 Punkte)
- Materialauswahl, Möblierung, Technik (max. 5 Punkte)
- Nachhaltigkeit, Abfallkonzept, Unterhalt (max. 5 Punkte)
- Bonität/Qualifikation des Betreibers (30 Punkte erreichbar)
- Erfahrung, Referenzen, Businessplan (max. 15 Punkte)
- Personalplan (max. 5 Punkte)
- Bonität (max. 10 Punkte)
Es wird darauf hingewiesen, dass alternative Konzeptvorschläge in das Verfahren aufgenommen werden können.
Die Fähigkeit der Finanzierung des Projekts muss zwingend nachgewiesen werden. Eine aktuelle Bonitätsbescheinigung einer Bank bezüglich einer möglichen Finanzierbarkeit und ein Businessplan sind Grundlage und führen bei Fehlen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.
Hinweise
Für die Durchführung des Verfahrens räumen die Teilnehmer der Landeshauptstadt Nutzungsrechte (zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkt) an allen von ihnen für das Verfahren erstellten Unterlagen (verkörpert oder in elektronischer Form) sowie an den für die im Verfahren erbrachten Leistungen ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich.
Die Landeshauptstadt ist berechtigt, auch nach Durchführung des Verfahrens auf die Gestaltung der Anlagen Einfluss zu nehmen.
Die Landeshauptstadt hat das Recht zur Veröffentlichung der Pläne des Pächters/der Pächterin im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
In dieser Veröffentlichung sind relevante Informationen aus dem Exposé zusammengefasst worden. Daher ist für die Konzepterstellung ausschließlich auf das Exposé zurückzugreifen. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl können Abweichungen nicht ausgeschlossen werden, so dass keine Gewährleistung übernommen werden kann. Das schließt auch die im Exposé und den Ausschreibungsunterlagen verwendeten Pläne ein. Die genannten Daten erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit.