Führerscheine
Der EU-Führerschein
Seit dem 19. Januar 2013 gibt es den neuen EU-Führerschein. Alle Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig und müssen mit einem neuen Lichtbild, wie auch bei Ausweisdokumenten, verlängert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt bestehen. Alle Führerscheine ab 19. Januar sind also bis 2028 gültig.
Umtauschpflicht für alte Führerscheine
Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht bis spätestens 2033.
Die Bundesregierung hat einen Stufenplan gestaffelt nach Geburtsjahrgängen entwickelt.
Umtauschfristen im Überblick
Ältere Personen sind von der Umtauschpflicht befreit. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie der nachstehenden Tabelle sehen.
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Umtauschfristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
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Umtauschfristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999
Ausstellungsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Erstantrag auf Führerschein und Führerschein ab 17 Jahre
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Übersicht über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen und Gebühren
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 44,70 Euro Antragsteller war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis Biometrisches Passfoto
35x45 mmpersönliche Vorsprache Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe ohne Probezeit
(AM, L, T)
43,90 EuroSehtest Name und Anschrift der Fahrschule Ihren Führerschein beantragen Sie in unseren Bürgerämtern.
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Führerschein ab 17
Seit dem 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.
Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren
Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Sehtest, Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, Name und Anschrift der Fahrschule, Biometrisches Passfoto, Antrag zur Teilnahme am Führerschein ab 17 unterschrieben vom Antragsteller und dessen Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen) und je Begleitperson eine von dieser unterschriebene Anlage zum Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein. (Ausweise und Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt werden)Voraussetzung Begleitperson: Alter: mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein.
Gebühren: 53,40 Euro für Erstantrag und Prüfbescheinigung 8 Euro je Begleitperson
Zusatzinformationen: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen.
Ihren Führerschein beantragen Sie in unseren Bürgerämtern.
Antragsformular für das begleitete Fahren ab 17 Jahre und Zustimmungsformular
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Erweiterung und Umstellung von Führerscheinen
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Erweiterung des Führerscheins: A-Klassen und B-Klassen
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 43,90 Euro persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mm44,70 Euro
bei Führerschein auf ProbeFührerschein Sehtest Ausbildung in Erster Hilfe (nicht erforderlich, wenn der Nachweis bereits bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde.) Name und Anschrift der Fahrschule Zur Erweiterung Ihres Führerscheins wenden Sie sich an unsere Bürgerämter.
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Erweiterung des Führerscheines auf Klasse C1/C1E/C/CE
Voraussetzungen
Notwendige Unterlagen Gebühr Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 43,90 Euro Antragsteller ist im Besitz der Klasse B Biometrisches Passfoto
35x45 mm44,70 Euro
bei Führerschein auf Probepersönliche Vorsprache Führerschein Berufskraftfahrer-Qualifikation (siehe Fahrerqualifizierungsnachweis) Augenärztliches Gutachten Ärztliche Bescheinigung Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe Name und Anschrift der Fahrschule Zur Erweiterung Ihres Führerscheins wenden Sie sich an unsere Bürgerämter.
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Umtausch eines Führerscheins (grau/rosa/Karte)
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 28,60 Euro persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mmFührerschein Falls der Führerschein (nur grau/rosa) nicht in Saarbrücken ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an +49 681 905-4769 oder -1779 Zur Umstellung Ihres Führerscheins wenden Sie sich an unsere Bürgerämter.
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Verlängerung der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 43,90 Euro Führerschein Klasse 2 (alt)
Führerschein C1/C1E/C/CEBiometrisches Passfoto
35x45 mmpersönliche Vorsprache Führerschein Berufskraftfahrer-qualifikation (siehe Fahrerqualifizierungsnachweis) Falls der Führerschein nicht in Saarbrücken ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an +49 681 905-4769 oder -1779 Ärztliche Bescheinigung Augenärztliches Gutachten
Nachweis der Fahrpraxis
Zur Erweiterung Ihres Führerscheins wenden Sie sich an unsere Bürgerämter.
Weitere Führerscheine
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Fahrerqualifizierungsnachweis
Voraussetzungen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
- Hauptwohnsitz in Saarbrücken
- Bei Hauptwohnsitz im EU-Ausland: Sitz des Arbeitgebers in Saarbrücken
- Gültiger Führerschein, der innerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde
- persönliche Vorsprache
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto 35x45
- Führerschein
- Nachweis über die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation oder die beschleunigte Berufskraftfahrer-Grundqualifikation
- oder Berufskraftfahrer-Weiterbildung (5 Module in 5 Jahren)
32,50 Euro bis 42,30 Euro
Für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises wenden Sie sich an unsere Bürgerämter (wenn Sie LKW-Fahrer sind) oder an das Ordnungsamt (wenn Sie Busfahrer bzw. Bus- und LKW-Fahrer sind).
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Internationaler Führerschein
Ausstellung eines Internationalen Führerscheines
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 16,00 Euro persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mmFührerschein Kartenführerschein (zwingend erforderlich) -
Führerschein für Busse (Klassen D1, D1E, D, DE)
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr - Hauptwohnsitz in Saarbrücken
- Führerschein Klasse B
- persönliche Vorsprache
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto 35x45 mm
- Führerschein
- Ärztliches Gutachten
(z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners) - Augenärztliches Gutachten
- Bescheinigung über Leistungstests (bei erstmaliger Erteilung und bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus)
43,90 Euro
+ 13 Euro für das polizeiliche FührungszeugnisFür den Busführerschein wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
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Umschreibung ausländischer Führerscheine
Voraussetzungen
Notwendige Unterlagen
Gebühren
- Hauptwohnsitz in Saarbrücken
- Gültige ausländische Fahrerlaubnis
- Persönliche Vorsprache
- Siehe beigefügte Informationen (Merkblätter)
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Für Fahrerlaubnisse aus der EU/Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) siehe Merkblatt „EU/EWR“
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Für Fahrerlaubnisse aus Staaten nach Anlage 11 zu § 31 zur Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV siehe Merkblatt „11 Staaten“
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Für Fahrerlaubnisse anderer Staaten siehe Merkblatt „Drittstaaten“
- Siehe beigefügte Informationsblätter
Zur Umschreibung wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
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Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Führerschein (Fahrerlaubnis) zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw-Ausflugsverkehr)
Voraussetzungen notwendige Unterlagen Gebühren - Hauptwohnsitz in Saarbrücken
- Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenwagen 1 Jahr)
- persönliche Vorsprache
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Karten-Führerschein
- Ärztliches Gutachten
(z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners) - Augenärztliches Gutachten
- Bescheinigung über Leistungstests (bei Erteilung oder Verlängerung über das 60 Lebensjahr hinaus)
- Bei KTW: Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
- 43,90 Euro
- Bei Verlängerung: 38 Euro
- Zuzüglich 13 Euro für das polizeiliche Führungszeugnis
Für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
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Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
Voraussetzungen notwendige Unterlagen Gebühren - Hauptwohnsitz in Saarbrücken
- AntragstellerIn war im Besitz einer Fahrerlaubnis, die rechtskräftig entzogen, versagt oder auf die verzichtet worden ist
- persönliche Vorsprache
Hinweis: Bei einem Wohnsitz in einer anderen Regionalverbandsgemeinde müssen Sie den Antrag bei der Wohnsitzgemeinde stellen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto 35x45 mm
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
Zusätzlich bei C 1, C 1 E, C, CE, D, D 1, DE, D 1 E und
Fahrgastbeförderung- Ärztliches Gutachten
(z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners) - Augenärztliches Gutachten
- gegebenenfalls Bescheinigung über Leistungstests
Bei Antragstellung: 103,70 Euro
bei Gutachtenanordnung zuzüglich 40 Euro
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
Verlust eines Führerscheins
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Informationen bei Verlust eines Führerscheins
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr Hauptwohnsitz in Saarbrücken Gültiger Personalausweis oder Reisepass 34,30 Euro persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mmFahrerlaubnis Falls der Führerschein (nur grau/rosa) nicht in Saarbrücken ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an +49 681 905-4769 oder -1779 bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung + 30,70 Euro bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei Auf Wunsch: vorläufiger Fahrausweis + 10,00 Euro Bei Verlust Ihres Führerscheins wenden Sie sich an die Saarbrücker Bürgerämter.
Wohin muss ich mich wenden?
Ordnungsamt
Großherzog-Friedrich-Straße 11166121 Saarbrücken
Bus & Bahn: Saarbahn, Haltestelle Uhlandstraße
Telefon:
+49 681 9050
Fax:
+49 681 905-3579
E-Mail:
ordnungsamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag
8.30 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15:30 Uhr
Dienstag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Hinweis
Bitte telefonisch unter +49 681 9050 oder 115, oder per E-Mail, einen Termin vereinbaren.
Passbilder
Bei allen Saarbrücker Bürgerämtern können Sie an unseren Selbstbedienungs-Terminals Passbilder selbst vor Ort erstellen. Planen Sie hierfür bitte 5 bis 10 Minuten Zeit vor Ihrem Termin ein.
Für den internationalen Führerschein benötigen Sie ein ausgedrucktes Passfoto. Es kann nicht über die Selbstbedienungs-Terminals erstellt werden.
Fotostudios in Saarbrücken
Alternativ zu unserem Selbstbedienungs-Foto-Terminals können Sie ihre Passbilder auch bei folgenden Saarbrücker Fotostudios anfertigen lassen: