Dienstag, 29. Oktober 2024

Übung des Katastrophenschutzes am 2. November

Die Landeshauptstadt Saarbrücken weist auf eine Übung des Katastrophenschutzes am Samstag, 2. November, gegen 12 Uhr, hin.

Blaulicht - pattilabelle_fotolia.com

Blaulicht - pattilabelle_fotolia.com

Blaulicht - fotolia.com

Fahren im Verband

Bei Einsätzen im Zivil- und Katastrophenschutz kommen regelmäßig mehrere Fahrzeuge als gebündelte Einheit zum Einsatz. Häufig müssen hierbei zügig große Entfernungen zum Einsatzort zurückgelegt werden. Dies erfolgt durch eine organisierte Fahrt. Aus diesem Grund üben Einheiten des Katastrophenschutzes im Regionalverband am Samstag, 2. November, zwischen 12 und 17 Uhr das Fahren im geschlossenen Verband.

Die Strecke verläuft ausgehend vom Ludwigsparkstadion durch verschiedene Ortschaften und über Autobahnen im Regionalverband und endet in Brebach. Es werden etwa 45 Fahrzeuge beteiligt sein, darunter auch Großfahrzeuge. Die Verbandsfahrt erfolgt mit zeitlichem Abstand in drei Kolonnen.

An der Katastrophenschutzübung nehmen Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter Unfall-Hilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD) sowie das Technische Hilfswerk (THW) teil. 

Hinweise für andere Verkehrsteilnehmende 

Ein geschlossener Verband gilt im Straßenverkehr als ein Fahrzeug und muss für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer als solcher zu erkennen sein. Der Verband wird daher durch Flaggen (blau und grün) beziehungsweise durch Blaulicht kenntlich gemacht.

Da der Verband als ein Fahrzeug gilt, besitzt er das sogenannte Kolonnenvorrecht. Das bedeutet, für alle Fahrzeuge des Verbands gelten die gleichen Vorfahrtsregeln (beispielsweise durch Ampel, Verkehrszeichen oder rechts vor links) wie für das erste Fahrzeug des Verbands. So können beispielsweise einzelne Fahrzeuge des Verbands trotz roter Ampel dem ersten Fahrzeug folgen, sofern für dieses Grünlicht galt. Für andere Verkehrsteilnehmende ist außerdem zu beachten, dass ein Verband zwar überholt, jedoch nicht unterbrochen werden darf.

Andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer müssen die Fahrbahn nur dann freimachen, wenn die Kolonne mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist.

Mitglied werden

Feuerwehren, Hilfsorganisationen und das THW mit ihren engagierten Mitgliedern spielen im Katastrophen- und Zivilschutz eine entscheidende Rolle. Die genannten Einrichtungen freuen sich über jedes neue Mitglied, um auch in Zukunft auf Krisensituationen vorbereitet zu sein. Infos und Kontaktdaten gibt es auf deren jeweiligen Webseiten.

Schutz

Infos zum Bevölkerungsschutz gibt es 

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Vorsorge

Wichtige Tipps zur Vorsorge finden Interessierte 

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