Mittwoch, 18. Dezember 2024

Bürgerämter informieren: Windelbonus, Führerscheinumtausch und Digitalisierung

Die Saarbrücker Bürgerämter informieren über die Möglichkeit, einen Windelbonus für 2024 zu beantragen, über die Umtauschfrist für Papierführerscheine und über digitale Angebote für Bürgerinnen und Bürger.

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Windelbonus für das Jahr 2024 ab 1. Januar beantragen

Die Landeshauptstadt gewährt einen jährlichen Windelbonus für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr und für Inkontinenz- sowie Stomapatientinnen und -patienten. Bürgerinnen und Bürger können den Windelbonus ab Mittwoch, 1. Januar 2025, bis Montag, 30. Juni 2025, für das Jahr 2024 bei den vier Bürgerämtern der Landeshauptstadt beantragen.

Der Windelbonus für Kinder wird in Höhe von 35 Euro ausgezahlt. Inkontinenz- sowie Stomapatientinnen und -patienten erhalten 65 Euro.

Den Antrag für Kinder können Erziehungsberechtigte stellen. Inkontinenz- sowie Stomapatientinnen und -patienten können den Antrag entweder selbst einreichen oder sich durch Angehörige oder eine Betreuung vertreten lassen. Betroffene Personen müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben. Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen. Das gilt sowohl für Einweg- als auch für Mehrwegwindeln.

Anträge können online unter www.saarbruecken.de/windelbonus oder schriftlich bei den vier Bürgerämtern eingereicht werden.

  • Bürgeramt City, Gerberstraße 4, 66111 Saarbrücken
  • Bürgeramt Dudweiler, Am Markt 1, 66125 Saarbrücken
  • Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken
  • Bürgeramt Halberg, Kurt-Schumacher-Straße, 66130 Saarbrücken

Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich telefonisch an die Servicenummer +49 681 9050 oder an die E-Mail-Adresse windelbonus@saarbruecken.de wenden.

Führerscheinumtausch bis 19. Januar 2025 möglich

Die Umtauschfrist für Führerscheininhaberinnen und -inhaber, die noch den rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, endet zum 19. Januar 2025. Als letzte Altersstufe müssen nun auch die Jahrgänge ab 1971 ihren bisherigen Papierführerschein gegen einen EU-Kartenführerschein beim Bürgeramt umtauschen.

Personen, deren aktueller Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Saarbrücken ausgestellt wurde, müssen vorab eine Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde anfordern. Die Lieferzeit für den neuen Scheckkartenführerschein liegt bei zwei bis drei Wochen, der Umtausch kostet 28,60 Euro.

Digitalisierung: i-Kfz, Wohnsitzanmeldung und virtuelles Bürgeramt

Auch 2024 haben die Saarbrücker Bürgerämter ihre Onlinedienstleistungsangebote weiter ausgebaut.

Neben dem Antrag auf einen Windelbonus können eine Vielzahl weiterer Vorgänge bei den Saarbrücker Bürgerämtern online erledigt werden. Dazu gehören unter anderem Kfz-Zulassungen, Kfz-Abmeldungen, Wunschkennzeichen, Wohnsitzan-, ab- und ummeldungen, Meldebescheinigungen und Bewohnerparkausweise.

Mit dem virtuellen Bürgeramt ist außerdem eine neue städtische Onlinedienstleistung hinzugekommen: Bürgerinnen und Bürger treten per Video-Anruf direkt mit Mitarbeitenden der Saarbrücker Bürgerämter in Verbindung und können zahlreiche Vorgänge in einem persönlichen Gespräch von zuhause aus erledigen.

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