Briefwahl

Alle Informationen zur Briefwahl bei der Wahl des Bundestages am 23. Februar online auf einen Blick. 

Briefwahl vor Ort erledigen

Was gilt ab sofort (Stand 19. Februar)? 

  • Der rechtzeitige Postversand der Briefwahlunterlagen ist aktuell nicht mehr gewährleistet. Wer seine Stimme zur Bundestagswahl 2025 per Brief abgeben möchten, sollte deshalb persönlich in einem unserer vier Briefwahllokale wählen. 
  • Zudem können Wählerinnen und Wähler jemanden bevollmächtigen (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung), der mit gültigem Lichtbildausweis in einem der Briefwahlbüros die Briefwahlunterlagen für maximal 4 Personen entgegennimmt.
  • Am 21. Februar 2025, 15 Uhr, wird das Wählerverzeichnis bundesweit abgeschlossen. Die Beantragung der Briefwahl ist dann nicht mehr möglich.

Tipp:

Die ausgefüllten Wahlunterlagen sollten, wenn möglich, nicht mit der Post verschickt, sondern persönlich in einem der 4 Briefwahlbüros eingeworfen werden.

Hinweis: 

Am Samstag, 22. Februar 2025, können in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr ausschließlich Personen, denen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder die den Wahlschein verloren haben, einen neuen Wahlschein beantragen.

Briefwahlbüros

Übersicht über die vier Briefwahlbüros in der Landeshauptstadt. 

Briefwahlbüros