Briefwahl
Briefwahl vor Ort erledigen
Was gilt ab sofort (Stand 19. Februar)?
- Der rechtzeitige Postversand der Briefwahlunterlagen ist aktuell nicht mehr gewährleistet. Wer seine Stimme zur Bundestagswahl 2025 per Brief abgeben möchten, sollte deshalb persönlich in einem unserer vier Briefwahllokale wählen.
- Zudem können Wählerinnen und Wähler jemanden bevollmächtigen (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung), der mit gültigem Lichtbildausweis in einem der Briefwahlbüros die Briefwahlunterlagen für maximal 4 Personen entgegennimmt.
- Am 21. Februar 2025, 15 Uhr, wird das Wählerverzeichnis bundesweit abgeschlossen. Die Beantragung der Briefwahl ist dann nicht mehr möglich.
Tipp:
Die ausgefüllten Wahlunterlagen sollten, wenn möglich, nicht mit der Post verschickt, sondern persönlich in einem der 4 Briefwahlbüros eingeworfen werden.
Hinweis:
Am Samstag, 22. Februar 2025, können in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr ausschließlich Personen, denen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder die den Wahlschein verloren haben, einen neuen Wahlschein beantragen.