Kommunale Wärmeplanung
Fernwärme - SW
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Seit Anfang 2024 wird auf Bundesebene über die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG, so genanntes „Heizungsgesetz“) diskutiert. Zusätzlich zum Gebäudeenergiegesetz wurde die kommunale Wärmeplanung durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum 01.01.2024 rechtlich geregelt. Die Bundesländer müssen auf ihrem Gebiet die kommunale Wärmeplanung aufstellen. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2026 vorliegen.
Die Landeshauptstadt möchte mit der Wärmeplanung beginnen, sobald die gesetzlichen Rahmenbedigungen für das Saarland bekannt sind. Der Stadtrat hat daher im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 19.03.2024 mit einem entsprechenden Stadtratsbeschluss bereits Vorsorge getroffen, um kurzfristig handlungsfähig zu sein.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine Auskunft darüber getroffen werden, welche Wärmeversorgung zukünftig in den jeweiligen Stadtbezirken bzw. Straßen zur Verfügung stehen wird.
Fernwärmenetz Saarbrücken - SW
Fernwärmenetz Saarbrücken - SW
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Fernwärme Stadtwerke Saarbrücken
Mit der Umstellung der Saarbrücker Fernwärme auf Erneuerbare Energien und Abwärme sorgen die Energieerzeuger Energie SaarLorLux und die Stadtwerke Saarbrücken auch in der Zukunft für eine nachhaltige und umweltschonende Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Saarbrücken.
Weiter Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung und Fernwärme in der Stadt Saarbrücken finden Sie unter folgenden Links.