Fahrradzone Nauwieser Viertel

Im Frühjahr 2021 hat die Landeshauptstadt im Nauwieser Viertel eine Fahrradzone eingerichtet. 

DEUTSCHER FAHRRADPREIS FÜR NAUWIESER VIERTEL

Die Fahrradzone Nauwieser Viertel hat den dritten Platz beim Deutschen Fahrradpreis 2022 in der Kategorie „Infrastruktur“ belegt. 

Mit der Einrichtung der Fahrradzone sind wir bundesweit Vorreiter. OB Conradt

Oberbürgermeister Uwe Conradt hat im Mai 2021 die Fahrradzone Nauwieser Viertel offiziell freigegeben. Anfang April hatten die entsprechenden Arbeiten begonnen. Unter anderem wurden an den Zufahrten zur Fahrradzone neue Verkehrsschilder aufgestellt und Piktogramme auf die Straßen aufgebracht. In einer virtuellen Bürgerveranstaltung konnten sich Interessierte im Vorfeld über das Projekt informieren.

Uwe Conradt: „Mit der Freigabe der Fahrradzone ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des Radverkehrs und zur Aufwertung unserer Innenstadt getan. Ich bin stolz darauf, dass wir damit in Saarbrücken bundesweit Vorreiter sind. Dass die Vorteile einer Fahrradzone zum Tragen kommen, hängt auch davon ab, dass sich die Verkehrsteilnehmer mit gegenseitiger Rücksichtnahme begegnen. Das wünsche ich mir für alle und von allen, die hier täglich unterwegs sind.“

Mit der Einrichtung einer Fahrradzone fördert die Landeshauptstadt auf Grundlage des Verkehrsentwicklungsplanes den Radverkehr. Durch das zusammenhängende Gebiet von Fahrradstraßen schließt sie im Bereich der Saarbrücker Innenstadt Lücken im Radverkehrsnetz. 

Eine Fahrradzone besteht aus mehreren zusammenhängenden Fahrradstraßen. Diese Gebiete sind ausdrücklich für Radfahrende vorgesehen und entsprechend beschildert. Der motorisierte Verkehr muss sich hier unterordnen.
 

In Fahrradzonen gilt: 

  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
  • Kfz-Verkehr ist nur als Anliegerverkehr zugelassen.
  • Radfahrende dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
  • Radfahrende bestimmen das Tempo.
  • Radfahrende dürfen von Autos und Motorrädern überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter eingehalten wird.

Die Fahrradzone setzt sich aus folgenden Fahrradstraßen zusammen: 

  • Blumenstraße
  • Brentanostraße
  • Bruchwiesenstraße
  • Cecilienstraße
  • Försterstraße
  • Grünstraße
  • Johannisstraße
  • Kurze Straße
  • Landwehrplatz
  • Nassauerstraße
  • Nauwieserstraße
  • Rotenbergstraße
  • Schmollerstraße
  • Seilerstraße

Die Straße "Nauwieserplatz" bleibt als verkehrsberuhigter Bereich bestehen. 

Folgende Änderungen haben sich ergeben 

Die Landeshauptstadt beschildert alle Zufahrten in die Fahrradzone - dazu gibt es eine neues Verkehrszeichen (Z 244.3). Zudem bringt sie auf den Straßen werden große Markierungen an, die auf die Fahrradzone hinweisen. Autos dürfen das Nauwieser Viertel weiterhin passieren - der Verkehr beschränkt sich mit der Einführung der Fahrradzone aber auf den Anliegerverkehr.

Darüber hinaus bietet die Landeshauptstadt mit der Umgestaltung des Viertels in eine Fahrradzone zusätzliche Radabstellanlagen. Um die Begegnung zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugen im Gegenverkehr künftig sicherer zu gestalten, schafft sie in der Nauwieserstraße Ausweichstellen. 

Folgende Regelungen bleiben bestehen

Das Bewohnerparken bleibt bestehen. Es gilt auch weiterhin in allen Straßen die Rechts-vor-Links-Regelung sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr ist weiterhin in den Einbahnstraßen im Gegenverkehr zugelassen.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist eine Fahrradzone?
    • Eine Fahrradzone ist ein zusammenhängendes Gebiet mehrerer Fahrradstraßen, das mit dem neuen Verkehrszeichen Z 244.3 ausgewiesen wird.
    • Fahrradzonen sind Gebiete, die ausdrücklich für Radfahrende vorgesehen und entsprechend beschildert sind.
    • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
    • Kfz-Verkehr ist nur als Anliegerverkehr zugelassen
    • Radfahrende bestimmen das Tempo. Radfahrende dürfen von Autos und Motorrädern überholt werden, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter eingehalten wird.
  • Auf welcher (rechtlichen) Grundlage basiert die Fahrradzone?

    Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), seit 2020 in Kraft, hat der Bund neue Instrumente für den Ausbau des Radverkehrs geschaffen. 

    Geregelt ist die Fahrradzone in §45 (1i)  StVO

    „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Gebieten mit hoher Fahrradverkehrsdichte, Fahrradzonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. Die Anordnung einer Fahrradzone darf sich nicht mit der Anordnung einer Tempo 30-Zone überschneiden. Innerhalb der Fahrradzone ist in regelmäßigen Abständen das Zeichen 244.3 als Sinnbild auf der Fahrbahn aufzubringen.“

  • Was ändert sich?

    Alle Zufahrten in die Zone werden entsprechend beschildert (neues Verkehrszeichen Z 244.3). Auf den Straßen werden große Markierungen „Fahrradzone“ angebracht. Der Autoverkehr bleibt weiterhin zugelassen, aber nur noch als Anliegerverkehr. Zusätzliche Radabstellanlagen werden angeboten. Um die Begegnung zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugen im Gegenverkehr sicherer zu gestalten, werden in der Nauwieserstraße testweise Ausweichstellen geschaffen.

  • Was bleibt?

    Das Bewohnerparken bleibt bestehen. Es gilt in allen Straßen die Rechts-vor-Links-Regelung. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr ist in den Einbahnstraßen im Gegenverkehr zugelassen

  • Wie wird die Fahrradtstraße "sichtbar"?
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    Umsetzung Fahrradzone - LHS

    Umsetzung Fahrradzone - LHS

    Umsetzung Fahrradzone - LHS

    An allen Einfahrten zum Nauswieser Viertel werden die neuen Verkehrszeichen 244.3 Fahrradzone umgesetzt. Zur Verdeut­lichung und zur Bestätigung der neuen rechtlichen Situation werden Fahrradzonen-Piktogramme auf die Fahrbahn aufgebracht. Diese werden an allen Einfahrten und an jeder Einmündung/ Kreuzung innerhalb der Zone wiederholt.

    Die Fahrradzonenpiktogramme werden mit Fahrradpiktogrammen mit Richtungspfeil kombiniert. Zur eindeutigen Klarheit der Verkehrssituation für Radfahrende und Kfz-Fahrende werden die Fahrrad­piktogramme mit Richtungspfeil auf der rechten Fahrbahnseite entsprechend der Fahrtrichtung der entgegen der Einbahn­richtung fahrenden Radfahrenden aufgebracht (siehe nachstehende Abbildung).

  • Was ist eine Ausweichfläche und wie funktioniert sie?
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    Ausweichsfläche - LHS

    Ausweichsfläche - LHS

    Ausweichsfläche - LHS

    Die Straßenquerschnitte im Nauwieser Viertel sind mit 3,30 bis 4,50 Metern relativ eng, so dass kein komfortables Radfahren gegen die Einbahnrichtung möglich ist.  Vor allem, da die Kraftfahrzeuge immer breiter gebaut werden und es oft vorkommt, dass die Kfz nicht dicht am Bordstein eingeparkt sind. Dann stehen sie zu weit in der Fahrbahn.

    In einer Erprobungsphase werden in der wichtigsten Radroute des Nau­wieser Viertels, der Nauwieser Straße, fünf Ausweichstellen für die gegen die Einbahn­richtung fahrenden Radfahrenden eingerichtet. Konflikte mit dem Kfz-Verkehr sollen so gar nicht erst entstehen.

  • Gibt es weitere Angebote für Radfahrende im Nauwieser Viertel?
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    Geplante zusätzliche Radabstellanlagen - LHS

    Geplante zusätzliche Radabstellanlagen - LHS

    Geplante zusätzliche Radabstellanlagen - LHS

    Die Landeshauptstadt plant zudem weitere Fahrradständer in der Nauwieser Straße. 

  • Warum benötigt Saarbrücken eine Fahrradzone?

    Mit dem zusammenhängenden Gebiet von Fahrradstraßen schließt die Landeshauptstadt im Innenstadtbereich Lücken im Radverkehrsnetz. Zudem überprüfen die Mitarbeitenden im Rahmen der Einrichtung der Fahrradstraßen angenrenzende Verkehrsknotenpunkte auf einen fahrradfreundlichen Ausbau. 

    Fahrradzonen und -straßen entschleunigen den fließenden Verkehr und minimieren den Durchgangsverkehr in Wohnquartieren. Lärmverringerung und Abgasreduzierung wiederum verbessern die Wohn- und Aufenthaltsqualität. 

    Je unproblematischer, zügiger und bequemer die Fahrt mit dem Rad am Wohnort beginnen kann, desto attraktiver wird die Nutzung des Fahrrades. Somit vergrößert sich auch die Bedeutung des Radverkehrs von einer reinen Nutzung als Sportmittel in der Freizeit hin zum alltäglichen Verkehrsmittel für den Beruf und Alltag.

  • Was wurde noch im Umfeld gemacht?
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    Instandsetzung der Nauwieser- und der Cecilienstraße - LHS

    Instandsetzung der Nauwieser- und der Cecilienstraße - LHS

    Instandsetzung der Nauwieser- und der Cecilienstraße - LHS

    Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat den Straßenbelag in der Nauwieser- und der Cecilienstraße in St. Johann wieder hergestellt. Außerdem gestaltete die Stadt den Kreuzungsbereich neu.

    Um die Geschwindigkeit des Verkehrs zu reduzieren, wurde die Fahrbahn in diesem Abschnitt durch Rampensteine angehoben. Dadurch, dass sich die Bordsteinkante nach vorne verlagerte, entstamden breitere Gehwege. In einigen Bereichen wurden die Bordsteine barrierefrei abgesenkt, so dass mobilitätseingeschränkte Personen die Straße leichter überqueren können. Außerdem erhielt der Gehweg ein taktiles Leitsystem. Das ertastbare Profil zeigt sehbehinderten Menschen an, wo sie die Straße am einfachsten überqueren können.

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Radverkehrsnetz - LHS

Radverkehrsnetz - LHS

Radverkehrsnetz - LHS

Förderung

Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität – Teilförderung Radverkehr“ (NMOB-Rad) wird das Projekt vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes gefördert.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr