Lärmschutzwände für die Schienenstrecke Saarbrücken Ost
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Erläuterungsbericht und die weiteren Planunterlagen (Verlauf der Lärmschutzwände, Baulärmgutachten, etc.) einsehen und Äußerungen abgeben. Die Äußerungen werden nach Abschluss der Auslegung der DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin weitergeleitet. Die Errichtung von Lärmschutzwänden zur Lärmsanierung erfolgt nach § 18 Abs.1a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 2. bis 30. April 2024 nachfolgend eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Amt für Klima- und Umweltschutz, Raum 3.16, Dudweilerstraße 41 während den unten angegebenen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail abgegeben werden.
Amt für Klima- und Umweltschutz
Dudweiler Straße 4166111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-4040
Fax:
+49 681 905-4063
E-Mail:
umweltamt@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
8.30 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
8.30 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 18 Uhr
Freitag
8.30 bis 12 Uhr