Öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
für Frau Birgitta Neubach, Gaußstraße 15, 66123 Saarbrücken
Kassenzeichen 41100037481
Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 vom 19.03.2025
1. Begründung:
Frau Neubach ist unter der Anschrift nicht zu ermitteln, obwohl sie melderechtlich dort gemeldet ist. Eine Zustellung über Postzustellungsurkunde blieb ebenfalls erfolglos. Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.
2. Benachrichtigung
Das Stadtsteueramt der Landeshauptstadt Saarbrücken hat mit Datum 19.03.2025 einen Grundsteuerbescheid für das o.g. Kassenzeichen für den Erhebungszeitraum 2025 erlassen. der Bescheid wird gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungszustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes öffentlich zugestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 6 Verwaltungszustellungsgesetz gilt der o.g. Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Der Grundsteuerbescheid zu dem Kassenzeichen 41100037481 kann in Zimmer 604 des Verwaltungsgebäudes Haus Berlin (Kohlwaagstraße 4), 66111 Saarbrücken, von dazu berechtigten Personen eingesehen bzw. in Empfang genommen werden.
Kaiser
Verwaltungsfachwirt