Baulandmodell
Baulandmodell – Stärkung von sozialem und preisgünstigem Wohnraum
Mit dem Baulandbeschluss von Oktober 2018 hat die Landeshauptstadt die wesentlichen Voraussetzungen für eine aktive Bodenpolitik geschaffen. Der Beschluss umfasst dabei zum einen die Vorgabe einer Quote von sozialem und preisgünstigem Wohnraum bei der Schaffung von Baurecht für Wohnen.
Zum anderen gibt er die Konzeptvergabe für städtische Grundstücke vor, d.h. es wird nicht nach dem Höchstpreis vergeben, sondern nach zuvor definierten (Qualitäts-)Kriterien der städtebaulichen Planung (zum Beispiel Anteil sozialer Wohnraum, städtebauliche Einbindung in die Nachbarschaft, etc.)
Das Baulandmodell gilt stadtweit und soll zukünftig bei der Schaffung von Planrecht angewandt werden. Das heißt konkret: Wird zusätzliches Planrecht (Bebauungsplan) zugunsten einer höherwertigen Wohnnutzung geschaffen, sind durch den Vorhabenträger bzw. Grundstückseigentümer 20 Prozent sozialer und 10 Prozent preisgünstigen Wohnraum herzustellen.
Das Baulandmodell findet ab 20 Wohneinheiten Anwendung.