Im Knappenroth

Wohnraumentwicklung: Die Landeshautpstadt plant, neuen Wohnraum auf der Fläche im Knappenroth zu entwickeln. 

Im Knappenroth: Siegerentwurf - MARS Architekten mit GREENBOX Landschaftsarchitekten

Im Knappenroth: Siegerentwurf - MARS Architekten mit GREENBOX Landschaftsarchitekten

Im Knappenroth: Siegerentwurf - MARS Architekten mit GREENBOX Landschaftsarchitekten

Zur Entwicklung neuen Wohnraums hat die Landeshautpstadt gemeinsam mit zwei privaten Eigentümern für die Fläche 'Im Knappenroth' ein städtbauliches Verfahren durchgeführt. Dabei hat sie den bestmöglichen städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurf ermittelt. Das Büro agstaUMWELT GmbH aus Völklingen hat  das Verfahren betreut. 

Ziele des Projektes

Ziel ist es, die Fläche „Im Knappenroth“ künftig als Wohnraum zu nutzen. Das Plangebiet wurde im Zuge eines stadtweiten durchgeführten Flächenscans im Rahmen des Baulandmodells der Landeshauptstadt, als eine zentrale innerstädtische Fläche für eine Wohnbauentwicklung identifiziert.

Die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum kann ist hoch und kann auch durch die Bebauung bestehender Baulücken nicht befriedigt werden. Auch die zentrumsnahen Innenentwicklungspotenziale sind nahezu erschöpft. Die Entwicklung des Areals 'Im Knappenroth' ein wichtiger Beitrag für zentrales und gleichzeitig kostengünstiges Wohnen. 

Neben den städtischen Flächen im Betrachtungsraum bezieht die Landeshautpstadt auch südlich sowie östlich angrenzende private Grundstücke in die Planungsüberlegungen mit in die Planung ein.  

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Städtebaubeirat

Auch der Städtebaubeirat hat sich mit dem Neubaugebiet Im Knappenroth befasst. Lesen Sie hier die Stellungnahme. Der Städtebaubeirat in der Landeshauptstadt Saarbrücken ist ein unabhängiges Sachverständigengremium für städtebauliche Fragestellungen.

Häufig gestellte Fragen: Verkehr

  • Welche Kenntnisse liegen zur Verkehrsthematik derzeit vor?

    Zur Vorbereitung hatte die Stadtverwaltung im Herbst 2019 ein Verkehrsgutachten beauftragt. Hierin wurde untersucht, mit wie viel Verkehr maximal zu rechnen wäre, wenn die potenziellen Bauflächen alle bebaut würden und ob die umliegenden Straßen und Knotenpunkte dann weiterhin funktionierten.

    Dabei ging sie bewusst von der maximal möglichen Anzahl von 850 neuen Wohneinheiten aus. So konnte man zunächst sicher sein, dass der Verkehr auf jeden Fall funktioniert.

    Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens wurden im Verkehrsausschuss des Stadtrates Ende 2020 beraten und dienten als Grundlage für den nun durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb mit maximal 550 neuen Wohneinheiten.

  • Was empfiehlt das bisherige Verkehrsgutachten für Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr?

    Im Fußverkehr sollen die neuen Wohnbauflächen engmaschig untereinander und zur Umgebung verzahnt werden. Die Wege zu Schulen, Einkaufsgelegenheiten und zur Stadtbahn sollen vorbildlich sein und die Motivation steigern, zu Fuß zu gehen.

    Die Bedingungen im öffentlichen Nahverkehr sind durch die nahe gelegene Stadtbahn grundsätzlich sehr gut. Darüber hinaus ist im Jenneweg eine neue Bushaltestelle zu bauen.

    Der vom Land im Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV enthaltene neue Bahnhaltepunkt „Rußhütte“ mit direkter Verbindung zum Hauptbahnhof soll ebenfalls hergestellt werden. Er wird durch eine neue Fuß- und Radunterführung erreicht. Gleichzeitig verbindet diese kurze Unterführung die Rußhütte mit dem Rastpfuhl.

  • Was sagt das bisherige Verkehrsgutachten für die Leistungsfähigkeit im Autoverkehr aus?

    Im Autoverkehr wurde untersucht, ob die heutigen Ampeln inklusive des Ludwigsbergkreisels weiterhin funktionieren werden. Das konnte für die unterstellten 850 Wohneinheiten bestätigt werden, sofern die Ampelschaltungen angepasst werden.

    Die Wartezeiten an den Ampeln würden sich in den Spitzenstunden zwar erhöhen, jedoch im zulässigen Bereich der Straßenbaurichtlinien bleiben. Dennoch wurde vorsorglich entschieden, statt maximalen 850 Wohneinheiten, 550 Wohneinheiten vorzusehen.

  • Wie ist die Erschließung des neuen Wohngebietes angedacht?

    Bei einem neuen Wohngebiet lässt sich zusätzlicher Autoverkehr nicht vermeiden. Innerhalb des neuen Wohngebietes werden verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen gebaut, die an verschiedenen Punkten an das vorhandene Straßennetz angeschlossen werden.

    Der neu hinzukommende Autoverkehr kann sich so verteilen, ohne dass einzelne Straße den Mehrverkehr alleine tragen muss. Es sind Anschlüsse am Jenneweg, Im Knappenroth und - über den Hauschildweg - an die Rußhütter Straße vorgesehen. Zudem wurde überprüft, ob die Verkehrsbelastung der betreffenden Straßen weiterhin im zulässigen Bereich gemäß Straßenbaurichtlinien liegen wird.

  • Wird das Verkehrsgutachten nochmals aktualisiert?

    Ja, das Gutachten wird auf der Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs nochmals aktualisiert, da nun unter Kenntnis der Art und des Maßes der Bebauung genauere Prognosen möglich sind. Da bisher mit einer höheren Anzahl von Wohneinheiten gerechnet wurde, wird die prognostizierte Verkehrsbelastung nun niedriger sein.

  • Wie wird mit der Parkraumfrage bei Sportveranstaltungen umgegangen? Was passiert mit dem bestehenden Baseballverein?

    Die Nachfrage nach Besucherstellplätzen für die Trainings- und Sportveranstaltungen ist der Verwaltung bekannt und wurde in Abstimmungsterminen mit den ansässigen Vereinen vor der Durchführung des städtebaulichen Verfahrens besprochen.

    Die Problematik wird in der weiteren Straßenplanung berücksichtigt. Dabei werden auch die nicht offiziellen Stellplätze (die nicht befestigten Flächen entlang des Hausschildwegs) beachtet, so dass sich möglichst der Status Quo beibehalten lässt.

    Im Zuge der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs zu einem Rahmenplan wird die Suche nach zusätzlichen Stellplatzflächen im Plangebiet sowie einer stadtweiten Ausweichfläche für den Baseballverein durch die Landeshauptstadt mit aufgenommen werden. Erste Alternativflächen für den Baseballverein befinden sich aktuell in stadtinterner Überprüfung.

  • Gibt es ein Konzept für Baustellenverkehr?

    Ein Konzept für die Abwicklung des Baustellenverkehrs ist erst dann möglich, wenn nähere Angaben zur Bebauung und zu Bauabschnitten vorliegen. Diese Aufgabe wird in den nächsten Schritten bearbeitet.

  • Mit wieviel zusätzlichem Verkehr ist in den Straßen zu rechnen?

    Das Verkehrsgutachten ging von 850 Wohneinheiten aus und wird nun auf die Maßgabe der 550 Wohneinheiten angepasst. Erst nach dieser Anpassung kann die Landeshauptstadt verlässliche Angaben über den zusätzlichen Verkehr machen. 

    Zudem wird im weiteren Planungsprozess geprüft, ob die Auswirkungen des zusätzlichen Kfz-Verkehrs durch flankierende, verkehrsberuhigende Maßnahmen in den bestehenden Straßen abgemildert werden können.

    Beispielhaft können Bereiche festgelegt werden, in denen explizit geparkt oder nicht geparkt werden darf. So kann eine natürliche Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung sowie eine Ordnung des Parkverkehrs erreicht werden.

    Diese Geschwindigkeitsreduzierung kann auch durch andere Maßnahmen der Verengung der Fahrbahn erreicht werden, zum Beispiel durch Blumenkübel oder Pflanzbeete.

Häufig gestellte Fragen: Städtebau

  • Sozialer Wohnraum gewünscht - Was ist das Baulandmodell?

    Der Stadtrat der Landeshauptstadt hat 30. Oktober 2018 das Baulandmodell mit dem Ziel, sozialen Wohraum zu schaffen, beschlossen. Die Landeshauptstadt will eine stärkere Verankerung von sozialem sowie preisgünstigem Wohnraum in allen Stadtteilen und Quartieren erreichen. Eine stadtweite Durchmischung von unterschiedlichen Wohnungstypen und Nutzergruppen ist das Ziel. Das Baulandmodell gilt demnach stadtweit und wird bei der Schaffung von Planrecht angewandt.

    Das heißt konkret: Wird zusätzliches Planrecht (Bebauungsplan) zugunsten einer höherwertigen Wohnnutzung geschaffen, sind durch den Vorhabenträger bzw. Grundstückseigentümer

    • 20 Prozent sozialer und
    • 10 Prozent preisgünstiger Wohnraum herzustellen.

    Das Baulandmodell findet ab 20 Wohneinheiten Anwendung, somit auch im Knappenroth. Bei circa 550 Wohneinheiten würden dies – nur bezogen auf die Schaffung von sozialem Wohnraum – 110 Wohneinheiten mit sozialer Belegungsbindung sowie 55 Wohneinheiten preisgünstiger Wohnraum. Grundsätzlich ist die Quotenregelung des Baulandmodells in jedem einzelnen Bauabschnitt zu erfüllen.

    Weitere Informationen zum Baulandmodell

    Baulandmodell »

  • Kann die Anzahl der neuen Wohneinheiten genannt werden?

    Der Siegerentwurf des städtebaulichen Verfahrens sieht 534 neue Wohneinheiten vor. Diese Zahl kann sich im Rahmen der weiteren Bearbeitung nochmals ändern. Die Obergrenze bleibt bei 550 neuen Wohneinheiten.

Häufig gestellte Fragen: Natur und Umweltschutz

  • Tier- und Naturschutz

    Der Umweltschutz spielt in jedem Bebauungsplanverfahren eine zentrale Rolle und ist im Baugesetzbuch verankert. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist im Regelverfahren eine förmliche Umweltprüfung für die Belange des Umweltschutzes nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. In ihr werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in dem so genannten Umweltbericht beschrieben und bewertet.

    Das bedeutet, dass die Umweltprüfung das Trägerverfahren für alle bauleitplanerischen Umweltverfahren ist.

    Der Umweltbericht ist ein gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan (§ 2a BauGB) und befasst sich mit verschiedenen umweltrelevanten Planungsaspekten, die in der Anlage 1 zum Baugesetzbuch abschließend aufgezählt sind.

    Diese sind zum Beispiel eine Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes des Plangebietes zur Bewertung der Auswirkungen der Planung, Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, die durch die Bebauung des Plangebietes entstehen, Lärm und Erschütterungen, die während der Durchführung der Planung entstehen und deren Auswirkungen, gleiches gilt für Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von sonstigen Belästigungen.

    Außerdem werden im Umweltbericht Maßnahmen beschrieben, durch die die eventuell festgestellten Auswirkungen vermieden, verhindert, verringert oder soweit möglich ausgeglichen werden können.

  • Wo wird der Ausgleich für die Bäume vorgenommen?

    Die Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung ist Kern des Umweltberichts, der Eingriff (Herstellung von Wohnbebauung) wird mit Blick auf die einzelnen Schutzgüter (u.a. Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft) bewertet und es werden – wenn von einer Beeinträchtigung auszugehen ist – Kompensationsmaßnahmen beschrieben.

    Diese werden dann als so genannte Festsetzung in den Bebauungsplan übernommen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans erlangt auch die Festsetzung Rechtskraft. 

    Prägende Bäume erhalten

    Essentiell für die Bearbeitung der Entwürfe des Verfahrens war die Beteiligung eines Freiraumplaners. Hierbei war ein Bewertungskriterium des freiraumplanerischen Teils ein möglicher Erhalt der erhaltenswerten Baum- und Grünstrukturen im Plangebiet. Im Siegerentwurf werden zum Beispiel die prägenden Bäume entlang des Hauschildweges erhalten.

    Außerdem werden die Grünstrukturen entlang der Geländeversprünge erhalten. Die Fläche des künftigen Altlastenverwahrungsbauwerkes wird eine öffentliche Grünfläche, hierfür wird der Großteil der aktuell dort bestehenden Grünstrukturen weichen müssen. Das betrifft auch die bewachsenen Bereiche im Südwesten des Plangebietes.

    Die aktuellen Flächen der Industriehallen im Nordosten werden zu einem Großteil entsiegelt und hierdurch neue Grünflächen geschaffen.

Häufig gestellte Fragen: Altlasten

  • Was passiert mit den Grundstücken der ehemaligen Teerfabrik?

    Für die Grundstücke der ehemaligen Teerfabrik Hugo SARG liegt die Vorplanung eines Sanierungsplans – durchgeführt durch das Erdbaulaboratorium Saar – vor. Auf dieser Grundlage werden die kontaminierten Erdmassen in einem sogenannten Verwahrungsbauwerk untergebracht.

    Der Sanierungsplan ist mit dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) abgestimmt. Das LUA befürwortet das Vorhaben grundsätzlich, auch aufgrund der Historie der Fläche.

    Die im weiteren Verfahren notwendigen Schritte zur Schaffung einer detaillierteren Planung und zur Erlangung von Bauplanungsrecht sind aus Sicht des LUA grundsätzlich genehmigungsfähig.

  • Wie wird die Sanierung durchgeführt?

    Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme – dies betrifft auch bereits den Aushub der Massen – wird auf Grundlage des Bauplanungsrechtes von einem anerkannten Bodensachverständigen nach Bundesbodenschutzgesetzt begleitet und abschließend dokumentiert.

    Aus Emissions- und Arbeitsschutzgründen wird der Aushubvorgang nur in kleinen Tagesbauschritten vorgenommen. Die ausgehobenen Materialien werden mit wetterfesten Folien bedeckt. Anfallendes Sicker- und Stauwasser wird abgepumpt und wiederaufbereitet. Kontaminierte Massen werden permanent durch einen Sachverständigen überwacht und dokumentiert.

  • Wie groß ist das Verwahrungsbauwerk?

    Die exakte Größe des Verwahrungsbauwerkes und der Aushubmassen ist vom künftigen Zuschnitt der Wohnbauflächen abhängig. Durch den bestehenden Untergrund der geplanten Fläche für das Verwahrungsbauwerk besteht bereits heute eine hoch wirksame geologische Barriere.

    Zur Abdeckung des Bauwerks werden ebenfalls abgehobene Deck- und Waldböden genutzt. Eine Gefährdung für die geplante öffentliche Nutzung als Naherholungsfläche besteht nicht.

Antworten auf häufig gestellte Fragen: Städtebauliches Verfahren

  • Was ist ein städtebauliches Verfahren?

    Ein städtebauliches Verfahren ist ein informelles, praktikables Planungsinstrument für eine nachhaltige und umsichtige Stadtentwicklung. Mit einem solchen Vorgehen kann darüber hinaus ein konkreter Entwurf für das Plangebiet erarbeitet werden. 

    Insbesondere im Bereich der Innenentwicklung und bei Fragen der Wohnraumschaffung stellt ein städtebauliches Verfahren ein interessantes und effektives Mittel für alle Verantwortlichen dar.

    Das städtebauliche Verfahren wird als kooperatives Verfahren für den Städtebau nach GRW Saar (Grundsätze und Richtlinie für Wettbewerbe) durchgeführt. Die Verfahrensform ermöglicht es, während der Bearbeitungszeit im Rahmen von Zwischenschritten mit den bearbeitenden Büros in Dialog zu treten und so zu einem optimierten Planungsergebnis zu gelangen.

  • Wer ist an einem solchen Verfahren beteiligt?

    Am Verfahren beteiligt sind: 

    • Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung
    • Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates
    • Vertreterinnen und Vertreter des Planunsbüros agstaUMWELT, das das Verfahren begleitet
    • drei externe Planungsbüros, die die im Wettbewerb einen Entwurf erarbeiten
    • Mitglieder des Bürgerbeirates (fünf Bürgerinnen und Bürger)
    • Preisgericht

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bei städtebaulichen Verfahren an öffentlichen Informationsveranstaltungen teilnehmen und ihre Wünsche, Anmerkungen und Kritik äußern. Bei diesem Verfahren konnten siech zudem für einen Bürgerbeirat bewerben, der während des gesamten Verfahrens eingebunden war.

    Preisgericht

    Das Preisgericht hat sich aus sieben Sach- und Fachpreisrichtern zusammen gesetzt - nur diese Mitglieder haben letztendlich über die Platzierung der eingeichten Entwürfe entschieden. 

    Dem Preisgericht haben angehört: 

    • Patrick Berberich, Baudezernent der Landeshauptstadt
    • Christian Schreiner, Leiter des Stadtplanungsamt der Landeshautpstadt
    • Ursula Witry, Mitglied des Gestaltungsbeirates Saarbrücken
    • Luca Kist, Mitglied des Städtebaubeirates Saarbrücken
    • Carmen Dams, Landschaftsarchitektin
    • Mehmet Altin, Eigentümer und Investor
    • Osman Bakar, Eigentümer und Investor

    Im Knappenroth: Bürgerbeirat »

  • Was ist im Vorfeld bereits geschehen?

    1. Identifikation des Planungsgebietes 

    Das Plangebiet wurde im Zuge eines stadtweiten durchgeführten Flächenscans, der im Rahmen des Baulandmodells der Landeshauptstadt erarbeitet wurde, als eine zentrale innerstädtische Fläche für eine Wohnbauentwicklung identifiziert.

    2. Erstellung und Vorstellung Verkehrsgutachten 

    Im Vorfeld des städtebaulichen Verfahrens wurde durch ein externes Büro ein Verkehrsgutachten erarbeitet, dessen Ergebnisse im Verkehrsausschuss und im Bezirksrat Mitte vorgestellt wurden. Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens bilden eine wesentliche Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte. Es dient als Maßstab, wie viele neue Wohneinheiten in dem Gebiet entwickelt werden können.

    3. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 

    Als Voraussetzung für die Erschließung und Bebauung eines neuen Wohngebiets hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken am 18. Juni 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 126.03.00 „Im Knappenroth – Rußhütter Straße – Jenneweg“ beschlossen.

  • Wie ist der Ablauf?

    Das Verfahren gliedert sich grundsätzlich in den Teilnahmewettbewerb und die Bearbeitungsphase. Das Büro agstaUMWELT begleitet das Verfahren. 

    Teilnahmewettbewerb

    In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, können sich Planungsbüros mit den Schwerpunkten Stadt- und Freiraumplanung bewerben. Anhand zuvor festgelegter Kritierien wählt die Landeshauptstadt gemeinsam mit agstaUMWELT nach der Bewerbungsfrist drei Planungsbüros aus. Die Kriterien resultieren aus Erfahrungen und Erfolgen vergleichbarer Aufgaben im Bereich der Stadt- und Freiraumplanung.

    Bearbeitungsphase

    In der Bearbeitungsphase entwickeln die Büros Planungskonzeptionen für das Plangebiet. Am Beginn steht eine Ortsbegehung mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung und der ausgewählten Büros, agstaUMWELT, der Stadtratsfraktionen, dem Preisgericht und dem Bürgerbeirat.

    Auftaktkolloquim

    Im sich anschließenden Auftaktkolloquim besprechen alle Beteiligten gemeinsam die Aufgabe, das Plangebiet und die Rahmenbedingungen. Zudem diskutieren sie über offene Fragen. Darauffolgend erhalten die Büros eine mehrwöchige erste Bearbeitungsphase.

    Zwischenkolloquium

    Die Vertreterinnen und Vertreter der Büros präsentieren im Zwischenkolloquium dem Preisgericht, Vertreterinnen und Vertretern der Landeshauptstadt, der Stadtratsfraktionen und agstaUMWELT sowie dem Bürgerbeirat erste Ergebnisse. Alle Teilnehmenden diskutieren die Konzeptionen und können Hinweise, Anregungen und Kritiken für die nächste Bearbeitungsphase geben, die die Büros in ihre Arbeit einfließen lassen. 

    Preisgerichtssitzung

    Nach dem Zwischenkolloquium erhalten die Büros erneut eine mehrwöchige Bearbeitungszeit. Das  städtebauliche Verfahren endet mit der Abgabe der fertigen Planungskonzeptionen und mit der Preisgerichtssitzung am 13. September. Die Vertreterinnen und Vertreter der Planungsbüros stellen die fertigen Konzepte dem Preisgericht, Vertreterinnen und Vertretern der Landeshauptstadt, der Stadtratsfraktionen der agstaUMWELT und dem Bürgerbeirat vor. 

    Im Anschluss trifft das Preisgericht eine Entscheidung über die vorgestellten Ergebnisse und legt fest, welcher Entwurf welche Platzierung erhält. 

    Dieser Schritt ist nun abgeschlossen. 

    Ausstellung der Siegerentwürfe

  • Wie geht es weiter?

    Die Ergebnisse des städtebaulichen Verfahrens werden in einer Ausstellung veröffentlicht. 

    Der Siegerentwurf des Verfahrens bildet die Grundlage für die weitere Vorgehensweise: In mehreren Bauabschnitten soll er in einen Bebauungsplan übernommen werden, durch den das Planungsrecht festgeschrieben wird.

    Durch die Übernahme in den Bebauungsplan wird die Erschließung und Bebauung des Plangebietes rechtlich möglich.

Weitere häufig gestellte Fragen

  • Wer ist der Investor? Wer zahlt das alles?

    Grundsätzlich ist das Wettbewerbsergebnis so aufgebaut, dass es Städtebau „aus einem Guss“ ist, aber trotzdem eine Umsetzung der Wohnbebauung abhängig von den Eigentumsverhältnissen zulässt. Grundsätzlich erfolgt also die Entwicklung der einzelnen Flächen über die Finanzierung der jeweiligen Eigentümer.

  • Wie sind die weiteren Schritte?

    Städtebaulicher Rahmenplan

    Das Siegerbüro MARS / Greenbox soll durch Beschluss des Stadtrates mit der vertiefenden Bearbeitung des Entwurfs in einen so genannten Städtebaulichen Rahmenplan beauftragt werden. In dieser Folgebearbeitung werden auf Basis der Empfehlungen des Preisgerichts und der Fachämter der Verwaltung einzelne Bereiche des Siegerentwurfs vertiefend bearbeitet und weiterentwickelt.

    Diese Bereiche betreffen zum Beispiel eine genauere Überprüfung der Straßen- und Wegeführung.

    Rahmenplan als Grundlage für weitere Schritte

    Der Rahmenplan bildet die Grundlage für die weiteren formellen Schritte im Bebauungsplanverfahren. Erst durch das Bebauungsplanverfahren wird die Bebauung und Erschließung des Plangebiets rechtlich möglich. Im Bebauungsplanverfahren wird als nächster Schritt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt, in denen allen die Gelegenheit gegeben wird, Anregungen und Kritik zu den vorliegenden Planungen zu äußern. Alle Planungsunterlagen werden hierfür erneut öffentlich ausgelegt.

    Die eingegangenen Anregungen werden dann in einem nächsten Schritt untersucht und es wird überprüft, ob oder wie diese in die Planung einfließen müssen oder können.

    Offenlage

    Der anschließende Schritt im Bebauungsplanverfahren ist die so genannte Offenlage. Hierfür sind neben dem aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes, der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichts alle für die Planung notwendigen Gutachten erforderlich (zum Beispiel Altlastengutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Schutz der Artenvorkommen im und um das Plangebiet, Klimagutachten zur Untersuchung der Luftströmungen, Lärmgutachten zur Untersuchung der Auswirkungen des Sport- und Schienenlärms auf die Bebauung, Aktualisierung des Verkehrsgutachtens auf Grundlage des finalen Entwurfs bzw. der Anzahl der Wohneinheiten, etc.).

    Im Rahmen der Offenlage erfolgt die gleiche Vorgehensweise wie in der frühzeitigen Beteiligung. Alle Unterlagen werden erneut für alle öffentlich ausgelegt und allen wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu der vorliegenden Planung gegeben. Diese Stellungnahmen werden im nächsten Schritt erneut untersucht und es wird überprüft, ob oder wie diese in die Planung einfließen müssen oder können.

    Analyse der Stellungnahmen aus der Offenlage und Beschluss

    Die Analyse aller eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung) wird zusammen mit dem aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes, der Begründung, des Umweltberichts sowie aller notwendiger Gutachten den städtischen Gremien zum Beschluss vorgelegt.

    Auf dieser Grundlage beschließt der Stadtrat der Landeshauptstadt den Entwurf des Bebauungsplanes als Satzung und dieser kann danach öffentlich bekannt gemacht werden. Erst durch diesen letzten Schritt erlangt der Bebauungsplan die Rechtskraft. Auf dieser Basis kann das Plangebiet erschlossen bzw. bebaut werden.

Sieger stehen fest

Das städtebauliche Verfahren ´Im Knappenroth´ wurde mit der Preisgerichtssitzung am 13. September abgeschlossen. In dieser Sitzung wurden die erarbeiteten Entwürfe der drei teilnehmenden Büros, die für das Plangebiet ´Im Knappenroth´ entwickelt wurden, einstimmig von der Jury platziert: 

  1. Platz: MARS Architekten mit GREENBOX Landschaftsarchitekten
  2. Platz: Karl Richter Architekten BDA mit HKK Landschaftsarchitektur GmbH
  3. Platz: prasch buken partner architekten partG mbH mit JKL Junker und Kollegen Landschaftsarchitektur und Stadtplanung

Ausstellung im Bürgeramt City

Die Landeshauptstadt hat die Entwürfe vom 7. bis 21. Oktober im Bürgeramt City ausgestellt.

Bürgerbeirat

Der Bürgerbeirat hat sich zusammen gesetzt aus: 

  1. Hermann Schell – Vertreter der Bürgerinitiative WIR auf der Rußhütte
  2. Guido Vogel-Latz – Vertreter des Stadtteilvereins Malstatt – gemeinsam stark
  3. Eva Vogelgesang – Vertreterin der Siedlergemeinschaft Rastpfuhl
  4. Birgit Friedrich
  5. Helmut Hartmann

Informationen und Kontakt

Stadtplanungsamt

Bahnhofstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 905-4078
Fax: +49 681 905-4155

E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch
9 bis 12 Uhr
und 13.30 bis 15.30 Uhr

Donnerstag
8 bis 18 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr

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