BAföG
Mit Abspielen des Videos akzeptieren Sie die Google-Nutzungsbedingungen und das Setzen von Google-Cookies. Mehr Infos: Datenschutzerklärung
Schüler-BaFög
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz beinhaltet eine finanzielle Hilfe für Personen, die ihre Ausbildung in rein schulischer Form absolvieren. Das sind zum Beispiel die Ausbildung zu Erzieherinnen und Erziehern, Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern oder Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern. Diese ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller und der Eltern.
Meister-BaFög
Weiterhin gibt es das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Dieses bietet die Möglichkeit, finanzielle Förderungen für viele Fortbildungsziele zu erhalten.
Online-Antrag
Neben der klassischen Antragstellung mit den papiergebundenen Formblättern gibt es auch die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung.
Weitere Informationen und Kontakt
Amt für Kinder und Bildung
Amt für AusbildungsförderungDudweilerstraße 41
66111 Saarbrücken
Telefon:
+49 681 905-0
Fax:
+49 681 905-4955
E-Mail:
bildung@saarbruecken.de
Öffnungszeiten
Montag, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12 Uhr
und
13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Hinweis
Infos zum BAföG für Studierende gibt es beim Studierendenwerk der Universität des Saarlandes.