Heilpraktiker
Seit dem 28. Juni 2024 ist die Zuständigkeit im Bereich Heilpraktiker auf den Regionalverband Saarbrücken übergegangen. Dort kümmert sich die Kreispolizeibehörde um das Heilpraktikerwesen.
Grundlage hierzu ist § 1 der Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts vom 12. Juni 2024.
Neue Ansprechpartnerinnen und Anprechpartner
Ihre neuen Ansprechpartnerinnen und Anprechpartner finden Sie auf der Webseite des Regionalverbandes unter