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Wenn Sie aus einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, müssen Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde persönlich erklären.
Bitte bringen Sie zur persönlichen Vorsprache Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Um sicherzustellen, dass die Mitteilung über Ihren Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchengemeinde entsprechend verarbeitet werden kann, ist Ihr Taufort erforderlich.
Der Kirchenaustritt ist kirchenrechtlich sofort und steuerrechtlich ab dem 1. des Folgemonats wirksam.
Über Ihren Kirchenaustritt geht eine Mitteilung an das Bürgeramt, welches das zuständige Finanzamt informiert.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Team vom Standesamt unter Tel. +49 681 905-0 oder 115 ohne Vorwahl gerne zur Verfügung. Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 32 Euro.
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Standesamt Saarbrücken
Rathausplatz 1
Telefon:
+49 681 905-0 (Servicecenter)
Fax:
+49 681 905-1894
Montag - Mittwoch, Freitag
8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 18 Uhr
Nehmen Sie bequem über unser Online-Formular Kontakt zu Ihrem Anliegen/Terminanfrage mit uns auf. Alternativ versuchen unsere Kollegen aus dem Servicecenter Sie bestmöglich zu beraten oder richten einen Rückrufwunsch ein.