SEPA-Informationen

Übersicht über die Regelungen zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).

Ich möchte an die Landeshauptstadt Saarbrücken überweisen

Die SEPA-Überweisung können Sie sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer nutzen.

  - SEPA statt Auslandsüberweisung - so sparen Sie die Gebühren -

Wie lauten die IBAN und der BIC der Landeshauptstadt Saarbrücken?

Sparkasse Saarbrücken

IBAN: DE85 5905 0101 0000 0812 32

BIC: SAKSDE 55XXX

Was ist SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 europäischen Ländern.

Innerhalb der SEPA werden europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Diese werden sowohl für den nationalen als auch für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr genutzt.

Die SEPA-Teilnehmerländer:

  • EU-27
    sowie
  • Island
  • Lichtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • Schweiz

Muss man auf SEPA umsteigen?

Ja, ab dem 1. Februar 2014 wird das SEPA-Zahlverfahren mit Angabe der IBAN und BIC gemäß Beschluss der Europäischen Union zur gesetzlichen Pflicht.

(EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung)

Wen betrifft SEPA?

Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson oder Unternehmen, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. 

Kontokennung: IBAN und BIC

Ein bedeutender Unterschied zu den bisherigen nationalen Verfahren besteht darin, dass der Überweisende und der Begünstigte (sowie deren Kreditinstitute) an Hand von IBAN und BIC anstelle von nationaler Bankleitzahl und Kontonummer zu identifizieren sind.

IBAN

IBAN steht für International Bank Account Number und ist eine standardisierte, internationale Bank-/Kontonummer für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen. Sie besteht aus maximal 34 Stellen, die je nach Land unterschiedlich genutzt werden können.

Lediglich die ersten vier Stellen sind fest definiert.

Damit die IBAN leichter lesbar ist, wird sie in Blöcken zu je vier Stellen dargestellt.

BIC

BIC steht für Business Identifier Code und ist die internationale Bankleitzahl eines Kreditinstituts. Er besteht aus maximal elf Stellen und wird oft auch als SWIFT-Code bezeichnet.

Wo finde ich IBAN und BIC für mein Girokonto?

Sie finden Ihre IBAN und den BIC auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“, „Kontodetails“ - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.

Lastschriften europaweit

Wenn Sie bisher am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen haben, wird Ihre Einzugsermächtigung automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Dieses Mandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. 

SEPA-Lastschriftmandat

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften.

Sollten Sie  mit einem Zahlungseinzug nicht einverstanden sein, können Sie binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) auf Ihrem Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.

Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollten aber binnen 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues Mandat eingeholt werden.

Möchten Sie eine Lastschrift erteilten?

Das Formular zur Erteilung einer Lastschrift finden Sie hier zum Download.

Hinweis: Für ein Sepa-Mandat für eine Lastschrift bei Kfz-Zulassungen benutzen Sie bitte dieses Formular.

In welcher Form muss das SEPA-Lastschriftmandat vorliegen?

Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, muss dieses der Stadtkasse vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original vorliegen.

Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax ist nicht möglich.

Was ist unter „Vorabinformation (Pre-Notification) zu verstehen?

Die Pre–Notification ist Bestandteil des SEPA-Lastschriftverfahrens. Bisher gab es im deutschen Zahlungsverkehr keine vergleichbare Verpflichtung.

Als Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Vertrag, Bescheid) der Landeshauptstadt Saarbrücken an den Zahler geeignet, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt.

Die entsprechende Vorabinformation erhalten Sie von uns auf dem Postweg.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-Identifier oder Gläubiger-ID)?

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers. Diese Nummer wurde für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Landeshauptstadt Saarbrücken lautet: DE68ZZZ00000023965

Was ist die Mandatsreferenz?

Die Mandatsreferenz ist das vom Gläubiger individuell vergebene Kennzeichen eines SEPA-Lastschriftmandats und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung.

Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über „ihre“ Mandatsreferenz.  Bei jedem Einzug wird diese zur Identifizierung im Kontoauszug angegeben.

Muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat für eine bereits existierende Einzugsermächtigung erteilt werden?

Nein.

Bereits erteile schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate weiter genutzt werden.

Vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug werden wir Sie über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz auf dem Postweg unterrichten. 

Muss bei jeder Änderung der Mandatsdaten ein neues Mandat mit Unterschrift von Ihnen erteilt werden?

Ein neues Mandat muss nur erteilt werden, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert. Bei Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse ist zwar kein neues Mandat erforderlich, wir wären Ihnen allerdings dankbar, wenn Sie uns die Änderungen zur Pflege unserer Daten mitteilen würden.

SEPA-Firmen-Lastschrift

Die Landeshauptstadt Saarbrücken nimmt am SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nicht teil.