Umzug und Meldeangelegenheiten
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung
Meldeangelegenheit | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung |
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keine |
Abmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung |
Eine Abmeldung ist nur erforderlich
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keine |
Ummeldung innerhalb der Stadt Saarbrücken |
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keine |
Hinweis: Eine Anmeldung/Ummeldung kann erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die neue Wohnung bezogen wird. Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Online an-oder ummelden
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich schnell und bequem online bei der Landeshauptstadt Saarbrücken an- bzw. ummelden.
Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung können Sie hier dowonladen und ausfüllen – alternativ kann ihr Vermieter oder ihre Vermieterin dies auch online über das Bürgerserviceportal erledigen.
Online Wohnungsgeberbestätigung
Nutzen Sie als Vermieterinnen und Vermieter das Bürgerserviceportal und melden Sie Ihre neuen Mieterinnen und Mieter online.
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen. Wir bitten davon abzusehen, die Bestätigung vorab an das Bürgeramt zu senden.
Hinweis: Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Meldefristen
Die Frist für eine An-, Um- oder Abmeldung beträgt 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung. Sollte nach Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung im Inland bezogen werden, so hat die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und nicht im Inland gemeldet sind (beispielsweise Touristen oder Geschäftsreisende), entsteht die Meldepflicht erst nach 3 Monaten.
Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgeramt vornehmen. Denken Sie bitte auch daran Ihre Fahrzeuge umzumelden (näheres s. Kfz und Kennzeichen).
Übermittlungssperren
Die Übermittlungssperren dienen dazu, dass Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Empfänger ausschließen können. Die Übermittlungssperren gelten nur für diesen Wohnsitz.
Sie können mit ihrer BundID folgende Übermittlungssperren bearbeiten:
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- Alters- oder Ehejubiläen
- Adressbuchverlage
- Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Dazu müssen Sie sich mit ihrer BundID anmelden. Alle weiteren Informationen zu Übermittlungssperren auf dem Bürgerservice-Portal lesen.
Formular zur Beantragung einer Übermittlungssperre
Bedingter Sperrvermerk
Die Meldebehörde richtet für Personen einen bedingten Sperrvermerk ein, die nach Kenntnis der Meldebehörde wohnhaft gemeldet sind in
- Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen
- Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt oder
- Einrichtungen zur Behandlung von Suchterkrankungen.
Betroffene Einrichtungen können jederzeit einen Hinweis zur bedingten Sperre an die Meldebörde geben.
In diesen Fällen darf eine Melderegisterauskunft nur erteilt werden, wenn eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person ist vor Erteilung einer Melderegisterauskunft zu hören.
Auskunftssperren
Bestehende Auskunftssperren werden unverändert übernommen.
Meldebescheinigung
Wenn Sie in der Landeshauptstadt Saarbrücken mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie hier eine Meldebescheinigung beantragen.
Die Beantragung als PDF ist für Sie kostenlos. Für die postalische Zustellung fallen Gebühren in Höhe von 7,85 Euro an.
In folgenden Fällen ist leider nur eine persönliche Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde möglich:
- Meldebescheinigung wird zur Vorlage im Ausland/bei einer ausländischen Behörde benötigt
- Meldebescheinigung für einen früheren Wohnsitz
- Beantragung für eine andere Person - nur mit schriftlicher Vollmacht möglich
Informationen zur "BundID"
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Auskünfte aus dem Melderegister
Jeder kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft über Name, Vorname und derzeitige Anschrift erhalten (Melderegisterauskunft). Dies galt bereits bisher und ändert sich mit dem Bundesmeldegesetz nicht.
Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn Sie wünschen dies und geben dafür Ihre Zustimmung gegenüber der Meldebehörde oder einer anfragenden Firma.
Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende zukünftig den Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft nur für diesen Zweck nutzen. Insgesamt wurde damit der Schutz der persönlichen Daten gestärkt.
Einfache Melderegisterauskünfte online abfragen (keine Meldebescheinigungen)
Unter der Internetadresse www.meldeportal-saar.de erhalten Sie die einfachen Melderegisterauskünfte (keine Meldebescheinigungen). Dort können Sie übrigens auch direkt auf die Daten der übrigen Kommunen des Saarlandes zugreifen.
Dort finden Sie auch Hinweise zu der Anwendung.
Die Gebühr für die elektronische Meldeauskunft beträgt 7 Euro.
Änderung des Kfz-Scheins bei Umzug
Denken Sie beim Umzug an die Änderung Ihrer Kfz-Papiere. Hier finden Sie weitere Informationen.