Windelbonus
Die Landeshauptstadt Saarbrücken gewährt einen jährlichen Windelbonus, um Familien mit Kindern und pflegebedürftige Personen bei der Entsorgung des erhöhten Abfallaufkommens durch Windeln finanziell zu entlasten.
Alle wichtigen Fragen zum Windelbonus
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Wann können Bürger den Zuschuss beantragen?
Die Anträge müssen jeweils für das zurückliegende Kalenderjahr in der Zeit vom 1. Januar bis zum letzten Wochentag im Juni gestellt werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
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Wer erhält den Windelbonus?
- Eltern von Kindern bis zum 3. Lebensjahr
- Personen, die aus Krankheitsgründen (dauerhafte Inkontinenz) regelmäßig Windeln benötigen
- Stomapatienten
Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit erstem Wohnsitz in Saarbrücken gemeldet sein und in privaten Haushalten leben.
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Wer erhält keinen Windelbonus?
- Personen, die in Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Versorgungsstrukturen leben. (Die Einrichtungen finanzieren die Kosten der Abfallentsorgung im Allgemeinen aus Beiträgen oder Entgelten der Bewohner.)
- Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II), nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Grundsicherungsleistungen oder Sozialhilfe) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. (Die Abfallgebühren dieser Bürger werden vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es entstehen keine finanziellen Nachteile bei der Entsorgung von Windeln, die durch einen Windelbonus ausgeglichen werden müssten.)
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Wie wird der Windelbonus beantragt?
Sie können den Windelbonus online beantragen. Zudem ist ein schriftlicher Antrag bei den vier Bürgerämtern möglich.
- Bürgeramt City, Gerberstr. 4, 66111 Saarbrücken
- Bürgeramt Dudweiler, Stadtmittezentrum Am Markt 1, 66125 Saarbrücken
- Bürgeramt West, Burbacher Markt 20, 66115 Saarbrücken
- Bürgeramt Halberg, Rathaus Brebach, 66130 Saarbrücken
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Wer kann den Windelbonus beantragen?
- Den Antrag auf Windelbonus für Kinder stellen die Erziehungsberechtigen.
- Inkontinenz-Patienten können den Antrag selbst stellen oder sich durch Angehörige oder einen Betreuer vertreten lassen.
Verwenden Sie bitte für die Vertretung nachstehende Vordrucke „Windelbonusantrag“ sowie „Vertretungsvollmacht“.
Wichtig:
Inkontinenz-Patienten müssen dem Antrag ein aktuelles ärztliches Attest beifügen, das die dauerhafte Erkrankung bestätigt, falls beim Bürgeramt noch kein solches Attest für den Windelbonus vorliegt.
Hierfür können Sie nachstehenden Vordruck „Attest“ verwenden. Er muss vom Arzt ausgefüllt werden. -
Wie und in welcher Höhe wird der Windelbonus ausgezahlt?
- Der Windelbonus pro Wickelkind beträgt 35 Euro pro Jahr.
- Der Windelbonus für Inkontinenzpatienten beträgt 65 Euro pro Jahr.
- Der Windelbonus wird für das vorhergehende Kalenderjahr als Einmalbetrag überwiesen.
- Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung.
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Der Windelbonus für Kinder
Die Landeshauptstadt Saarbrücken zahlt den Windelbonus ab der Geburt der Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind seinen 3. Geburtstag feiert. Der Antrag kann zu Beginn des Folgejahres gestellt werden.
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Der Windelbonus für Inkontinenz-Patienten/Stomaträger
- Der Windelbonus wird ab Feststellung der Erkrankung gezahlt, der Antrag kann zu Beginn des Folgejahres gestellt werden
- Betroffene müssen im Folgejahr einen neuen Antrag stellen, die Vorlage eines weiteren Attests ist in der Regel nicht mehr notwendig
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Weitere Fragen?
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter Tel. +49 681 9050, per E-Mail: windelbonus@saarbruecken.de oder persönlich in unseren Bürgerämtern.