Montag, 21. Februar 2022

Ausstellung über Rastatter Prozesse ab sofort wieder im Stadtarchiv

Das Stadtarchiv Saarbrücken zeigt ab sofort wieder die Ausstellung „Die Rastatter Prozesse. NS-Verbrechen vor Gericht“.

Rastatter Prozesse, Blick in Sitzungssaal, Rastatt Dezember 1946 (BArch, Bild 183-V02830, o. Ang.) - Bundesarchiv

Rastatter Prozesse, Blick in Sitzungssaal, Rastatt Dezember 1946 (BArch, Bild 183-V02830, o. Ang.) - Bundesarchiv

Rastatter Prozesse, Blick in Sitzungssaal, Rastatt Dezember 1946 (BArch, Bild 183-V02830, o. Ang.) - Bundesarchiv

Sie war wegen interner Bauarbeiten vorübergehend beendet worden und steht nun wieder für Besucherinnen und Besucher offen.

Für die Saarregion bedeutende Prozesse stehen im Mittelpunkt

Das Bundesarchiv Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegung in der deutschen Geschichte hat die Ausstellung konzipiert. Die Geschichte der Rastatter Prozesse ist bisher kaum bekannt. Sie arbeiteten vor allem die Verbrechen gegen die Gefangenen in kleineren Lagern in Südwestdeutschland auf und standen damit im Schatten der Nürnberger Prozesse. Zudem lagen die Akten bis 2016 in französischen Archiven unter Verschluss. Die in Frankreich geltende 100-jährige Sperrfrist wurde jedoch vorzeitig aufgehoben.

Im Mittelpunkt der Ausstellung im Stadtarchiv stehen die für die Saarregion bedeutenden Prozesse gegen das Personal des Gestapo-Lagers Neue Bremm in Saarbrücken im Mai und Juni 1946, die Prozesse um das Außenlager Iffezheim-Sandweier vom Mai 1947 sowie der Röchling-Prozess gegen den saarländischen Großindustriellen Hermann Röchling von Februar bis Juni 1948.

Zahlreiche Fotos und Dokumente, vom Stadtarchiv durch die Berichterstattung der Saarbrücker Zeitung ergänzt, bieten Einblicke in dieses bedeutende Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Rastatt als Zentrum der Strafverfolgung in französischer Besatzungszone

Nach dem Ende des NS-Regimes standen die Alliierten vor der Herausforderung der juristischen Aufarbeitung der Taten. Schnell wurde deutlich, dass die bisherigen Rechtsnormen dafür nicht ausreichten. Die Strafverfolgung musste neue Wege finden, diesem bis dahin unvorstellbaren Unrecht mit Mitteln des Völkerrechtes zu begegnen.

Zum Zentrum der Strafverfolgung in der französischen Besatzungszone wurde Rastatt. Dort, wo sich 1849 die letzte Bastion der deutschen Revolution befand, wurde am 2. März 1946 das Oberste Gericht für die französische Besatzungszone eingerichtet: das Tribunal Général du Gouvernement Militaire de la Zone Française d‘Occupation en Allemagne et en Autriche. Über 2000-mal wurde im Ahnensaal des Rastatter Schlosses Anklage erhoben, 105-mal wurde die Todesstrafe verhängt und 62-mal vollstreckt.

Die Ausstellung ist bis Donnerstag, 30. Juni, im Stadtarchiv bei freiem Eintritt zu sehen. Die zum Zeitpunkt des Besuchs geltenden Regelungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind zu beachten. Informationen zu aktuellen Regelungen finden Interessierte unter www.saarbruecken.de/corona.

Wenn sich Gruppen die Ausstellung anschauen möchten, ist eine vorherige Anmeldung beim Stadtarchiv zu empfehlen.

Öffnungszeiten

Montags, mittwochs und freitags von 9 bis 13 Uhr

Dienstags und donnerstags von 9 bis 17 Uhr

Weitere Informationen und Kontakt: Stadtarchiv Saarbrücken, Deutschherrnstraße 1, 66117 Saarbrücken (Eingang von der Forbacher Straße), Telefon: + 49 681 905-1258, E-Mail: stadtarchiv@saarbruecken.de

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Pressefotos stehen für redaktionelle Zwecke unter Angabe der Quelle „Bundesarchiv“ kostenfrei zur Verfügung.