Schöffenwahl 2023 – Landeshauptstadt nimmt weiterhin Bewerbungen entgegen
Die Landeshauptstadt Saarbrücken nimmt weiterhin Bewerbungen für das Schöffenamt beim Amts- oder Landgericht entgegen.
Die Wahl der Erwachsenenschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 findet voraussichtlich im September 2023 statt.
Bewerbungsverfahren
Das Amts- und das Landgericht Saarbrücken suchen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 mehrere hundert Frauen und Männer, die an beiden Gerichten als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffen wirken als ehrenamtliche Richterinnen und Richter gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und -richtern in der Strafgerichtsbarkeit mit.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken schlägt doppelt so viele Kandidaten wie benötigt werden vor. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wählt aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Saarbrücken wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Sie müssen außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz arbeitende Menschen (wie Richterinnen und Richter, Polizeibeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer) sowie Religionsdienerinnen und -diener können keine Schöffen werden.
Weitere Anforderungen
Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber vor allem bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die für das verantwortungsvolle Schöffenamt notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel Unparteilichkeit, Selbständigkeit, soziale Kompetenz und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes eine gewisse körperliche Fitness.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das Schöffenamt gibt es auf der Webseite www.schoeffenwahl.de.
Bewerbung bis 12. Juni 2023 möglich
Zur Bestellung des Bewerbungsformulars und bei Fragen können sich Interessierte bei der Landeshauptstadt Saarbrücken an das Hauptamt unter der Telefonnummer +49 681 905-1316 oder per E-Mail an ratsangelegenheiten@saarbruecken.de wenden. Das Formular kann auch unter www.saarbruecken.de/schoeffenwahl heruntergeladen oder an der Infotheke im Rathaus St. Johann abgeholt werden.
Wer Schöffin beziehungsweise Schöffe in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene werden möchte, richtet seine Bewerbung an folgende Adresse: Landeshauptstadt Saarbrücken, Hauptamt, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken oder wirft sie in den Nachtbriefkasten der Stadtverwaltung am Rathaus St. Johann ein.