Freitag, 13. Oktober 2023

OB Conradt für Beibehaltung einer ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie

Oberbürgermeister Uwe Conradt appelliert an die Bundesregierung, den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent in der Gastronomie auch 2024 beizubehalten.

Oberbürgermeister Uwe Conradt - LHS

Oberbürgermeister Uwe Conradt - LHS

Oberbürgermeister Uwe Conradt - LHS

„Eine lebendige Gastronomieszene ist ein wichtiger Eckpfeiler für eine belebte Innenstadt. Wir haben in der Corona-Pandemie auch als Stadt viel getan, damit Gastronomie-Betriebe überleben können. Trotzdem hat die Pandemie die Branche insgesamt hart getroffen. Rezession, Inflation, Energiepreisanstieg belasten die Kasse der Gastronomen und der Haushalte, hinzu kommen bei den Gastro-Betrieben ein Fachkräftemangel und die wiederholte Anhebung des Mindestlohns. Für viele Gastronomiebetriebe ist es schon heute schwierig, zu überleben. Wenn in einer solchen Situation eine Regierung eine zusätzliche Belastung einer Branche auferlegt, treibt das viele Existenzen in die Insolvenz oder Geschäftsaufgabe. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent muss daher auch 2024 beibehalten werden“, sagte Uwe Conradt, der zudem auf die soziale Funktion der Gastronomie verweist.

"Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent muss auch 2024 beibehalten werden.“ OB Conradt

Kneipen- oder Restaurant-Besuch muss bezahlbar bleiben

„Gaststätten haben häufig als Treffpunkt eine große soziale Bedeutung. Ein Kneipen- oder Restaurant-Besuch muss bezahlbar bleiben. Jede weitere Belastung für die Gaststätten bedeutet eine Belastung für die Menschen und damit auch für die soziale Situation in der Gesellschaft und in den Kommunen. Die Bundesregierung ist hier in der Verantwortung, den ermäßigten Umsatzsteuersatz auch im kommenden Jahr beizubehalten“, forderte Saarbrückens Oberbürgermeister.