Sicher Silvester feiern: Feuerwehr gibt Tipps – ZKE informiert zu Sauberkeit
Damit die Silvesternacht ohne Verletzungen und Brände verläuft, sollten Feiernde Feuerwerkskörper nicht leichtsinnig oder unsachgemäß nutzen.
Darauf weist die Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Saarbrücken hin.
Sie empfiehlt, Raketen, Böller und Fontänen nur im Freien zu verwenden. Dabei ist es wichtig, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand zu Menschen, Tieren und Häusern sowie Mülltonnen und Autos zu halten.
Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) rät Bürgerinnen und Bürgern dazu, ihre Mülltonnen an Silvester geschützt unterzustellen. Außerdem sollten Feuerwerkskörper und anderer Silvestermüll sachgemäß entsorgt werden.
Der richtige Umgang mit Raketen und Böllern
Um Raketen senkrecht in den Himmel zu schießen, eignet sich eine mit Wasser gefüllte Getränkeflasche oder ein Eimer mit Sand als Startrampe. Hat ein Böller nicht geknallt, sollten Bürgerinnen und Bürger ihn nicht ein zweites Mal zünden. Nach 15 Minuten kann er abgelöscht und dann entsorgt werden.
Damit fehlgeleitete Feuerwerkskörper keine Brände entfachen können, gehören Sonnenschirme, leere Kisten und Papierstapel an Silvester nicht auf den Balkon oder die Terrasse. Ausgetrocknete Weihnachtsgestecke sollten entsorgt und nicht weiter draußen gelagert werden, da sie die Gefahr eines Brandes erhöhen. Geschlossene Türen und Fenster verhindern, dass es durch fehlgeleitetes Feuerwerk zu Wohnungsbränden kommt. Nach dem Feuerwerk ist ein Kontrollgang um das Haus und über das Grundstück ratsam. Dort glühen eventuell noch Reste von Raketen oder Böllern, die vorsorglich abgelöscht werden können.
Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern. Nur gemeinsam mit Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel für das entsprechende Alter gezündet werden. Außerdem rät die Feuerwehr, Silvesterknaller nur ohne den Einfluss von Alkohol zu zünden. Fahrerinnen und Fahrer sollten zwischen 23.30 Uhr und 1 Uhr lediglich unvermeidliche Fahrten vornehmen, langsam fahren und die Fenster geschlossen halten.
Tipps zum Kauf von Feuerwerkskörpern
Personen ab 12 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 das ganze Jahr über kaufen und abbrennen. Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren können in diesem Jahr von Donnerstag bis Samstag, 28. bis 30. Dezember, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kaufen und sie an Silvester und Neujahr zünden. An anderen Tagen müssen Interessierte eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt beantragen.
Beim Kauf von Feuerwerkskörpern ist darauf zu achten, dass diese ein Prüfzeichen aufweisen. Die CE-Kennzeichnung mit Identifikationsnummer gibt an, dass das Produkt den geltenden Anforderungen der Europäischen Union entspricht und beispielsweise nicht stärker knallt als erwartet. Feuerwerkskörper sollten niemals selbst hergestellt werden. Außerdem ist es gefährlich, an Raketen oder Böllern herumzubasteln.
Notrufnummer von Feuerwehr und Rettungsdienst
Ist trotz aller Vorsicht ein Brand ausgebrochen oder ein Unfall passiert, erreichen Betroffene Feuerwehr und Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Mülltonnen sicher unterstellen
Der ZKE weist darauf hin, dass Mülltonnen in der Silvesternacht am besten sicher und unzugänglich untergestellt werden sollten. Dazu bieten sich beispielsweise ein Hinterhof, ein Keller oder eine Garage an. Ansonsten können durch Feuerwerkskörper und Vandalismus Schäden an öffentlich zugänglichen Müllgefäßen entstehen. Schlimmstenfalls können die Tonnen in Brand geraten und werden zu einer Gefahrenquelle.
Eine Neuaufstellung von Gefäßen, die normalerweise für eine lange Nutzung vorgesehen sind, ist kostspielig und schadet der Umwelt. Denn für den Austausch einer defekten Mülltonne muss gegebenenfalls eine neue energieaufwändig nachproduziert werden.
Aus Rücksicht auf die Mitmenschen Silvester-Müll selbst entsorgen
Wer in der Silvesternacht feiert, sollte auch auf sein Umfeld achten und an seine Mitmenschen denken. Feiernde müssen die ausgekühlten Feuerwerks-Überreste schnellstmöglich von Straßen, Gehwegen und Plätzen entfernen, um Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht zu gefährden. Das gilt auch für andere Abfälle wie ausgebrannte Böller oder Glasflaschen.
Entsorgung von Feuerwerk – das gibt es zu beachten
Abfallverursacherinnen und -verursacher müssen die Überreste ihrer Silvesterfeier selbst beseitigen. Passiert das nicht, sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gemäß der Straßenreinigungssatzung verpflichtet, die Bereiche vor ihren Häusern zu säubern. Die Straßenreinigungssatzung ist unter www.zke-sb.de/strassen zu finden. Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller können erst nachdem sie vollständig ausgekühlt sind über die Restmülltonne entsorgt werden.