Conradt erneuert Forderung an Landesregierung nach Ablehnung des Cannabis-Gesetzes
Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt hat seine Forderung an die Landesregierung erneuert, das geplante Cannabis-Gesetz im Bundesrat zu stoppen, nachdem nun auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland das Cannabis-Gesetz als unausgegoren und nicht praxistauglich kritisiert hat.
Die GdP hatte deshalb Ministerpräsidentin Anke Rehlinger aufgefordert, Änderungen zu erzwingen.
"Die saarländische Landesregierung muss dieses Cannabisgesetz im Bundesrat ablehnen.“ OB Conradt
„Dieses Gesetz ist schlecht gemacht. In seiner aktuellen Form schützt es Menschen unter 21 Jahren bei weitem nicht ausreichend vor den Gefahren des Cannabiskonsums. Nebeneffekte wie ein Anstieg des Drogentourismus sind zu befürchten“, sagt Uwe Conradt.
Der Oberbürgermeister betont erneut: „Die einstimmige Ablehnung des Gesetzes durch die Innenministerkonferenz sowie die kritische Haltung namhafter Experten, darunter der Präsident der Bundesärztekammer, können wir doch nicht einfach übergehen. Das Cannabisgesetz eröffnet Drogendealern die Möglichkeit, weitgehend unkontrolliert zu agieren. Gerade im Umfeld der Schulen kann dieses Gesetz zu einer Verschärfung der Sicherheitslage führen.“
Zudem sei zum wiederholten Male versäumt worden, eine enge Abstimmung mit Frankreich vorzunehmen, dem wichtigsten und größten Nachbarstaat Deutschlands. Conradt: „Man muss mehr und mehr den Eindruck gewinnen, Grenzregionen wie die unsere sind der Bunderegierung schlichtweg egal. Die erneut mangelnde Koordination mit Frankreich birgt erhebliche Risiken für Saarbrücken als Großstadt an der deutsch-französischen Grenze. Die saarländische Landesregierung muss dieses Cannabisgesetz im Bundesrat ablehnen.“
Im Saarland sei sonst mit erheblichen schädlichen Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Sicherheit zu rechnen. Conradt mahnt eine konstruktive und verlässliche Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene an, um den Herausforderungen im Bereich der Drogenpolitik wirksam zu begegnen und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.