Montag, 13. Mai 2024

Polleranlage in der Kaltenbachstraße ab sofort in Betrieb

Im Zuge der Erweiterung der Fußgängerzone St. Johanner Markt wird ab Montag, 13. Mai, die versenkbare Polleranlage in der Kaltenbachstraße in Betrieb genommen.

St. Johanner Markt - Visit Saarbrücken, R. Christ

St. Johanner Markt - Visit Saarbrücken, R. Christ

St. Johanner Markt - Visit Saarbrücken, R. Christ

Anliegerinnen und Anlieger wurden bereits im Vorfeld über die Inbetriebnahme informiert und darüber, wie sie die Polleranlage steuern können. Wer zur Einfahrt berechtigt ist, kann die Poller außerhalb der Ladezeiten von 6 bis 12 Uhr herunterfahren, indem sie oder er eine bestimmte Telefonnummer anruft. Die Steuerung ist nur durch vorab registrierte Telefonnummern der Anliegerinnen und Anlieger möglich. Zum Verlassen der Fußgängerzone fahren Anliegerinnen und Anlieger einfach bis an den Poller heran. Die dort verbaute Induktionsschleife lässt den Poller automatisch herunterfahren.

Umgestaltung der City

Zur Sicherung der Zufahrt in der Faßstraße prüft die Verwaltung zurzeit eine Übergangslösung, bis der Bereich im Zuge des Projekts „St. Johanner Markt hoch3: mehr Raum & Klima & Erlebnis“ umgestaltet werden soll. Entsprechende Fördermittel des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung wurden beantragt.

Mit der Maßnahme sollen die Gastronomie und der Handel gestärkt, der Veranstaltungsbereich vergrößert und Fuß- und Radinfrastruktur sowie der Wegeverbindungen zur Saar und die angrenzenden Quartiere verbessert werden. Das Projektgebiet erstreckt sich über die Straßenbereiche, um die die Fußgängerzone vergrößert wurde (ausgenommen der Fürstenstraße).

Hintergrund

Die Landeshauptstadt hat die Fußgängerzone am St. Johanner Markt um mehr als die Hälfte der vorherigen Fläche erweitert. Dadurch hat die Stadt mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen. Das soll zu mehr Aufenthaltsqualität, mehr Sicherheit und einer geringeren Umweltbelastung führen. Im ersten Schritt wurde die neue Verkehrsregelung im April 2023 in der Obertor-, Faß-, Türken- und Kath.-Kirch-Straße durch eine neue Beschilderung in Kraft gesetzt. Seit März 2024 ist auch das Teilstück der Fürstenstraße zwischen der Parkhauszufahrt Karstadt und der Bahnhofstraße Teil der Fußgängerzone.