Stadt sucht Helfer für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 9. Juni
Die Landeshauptstadt Saarbrücken sucht Helfer in den Wahllokalen zur Unterstützung der Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni.
Wahlen am 9. Juni
Am Wahlsonntag können in Saarbrücken etwa 135.000 Wahlberechtigte folgende Gremien wählen: das 10. Europäische Parlament, den Saarbrücker Stadtrat, die Vertreterinnen und Vertreter für die vier Saarbrücker Bezirksräte, die Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken, die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor.
Sollte keine oder keiner der Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Regionalverbandsdirektorin oder des Regionalverbandsdirektors im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, kommt es am Sonntag, 23. Juni, zu einer Stichwahl.
„Machen Sie mit, werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer und leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu unserer Demokratie.“ Oberbürgermeister Uwe Conradt
Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Das Wahlrecht ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie. Damit die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni reibungslos verlaufen können, sind wir auf das Engagement der zahlreichen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung können sich auch dieses Mal wieder Bürgerinnen und Bürger melden. Machen Sie mit, werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer und leisten Sie einen wertvollen Beitrag zu unserer Demokratie.“
Voraussetzungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
In jedem der 123 Urnenwahllokale und in den 70 Briefwahllokalen wird ein eigenständiger Wahlvorstand eingesetzt. Dieser besteht aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher sowie weiteren drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern.
Interessierte müssen selbst in Saarbrücken wahlberechtigt sein, das heißt mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union haben. Dazu muss der Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland liegen und ein Eintrag in das Wählerverzeichnis erfolgen.
Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in einem der Urnen- oder Briefwahllokale stundenweise eingesetzt. Wünsche nach Einsatzzeiten und -ort können im Zuge der Anmeldungen berücksichtigt werden.
Die Urnenwahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Der Einsatz im Wahllokal erfolgt im Schichtdienst. Dieser beginnt um 7.15 Uhr und endet mit der Feststellung des Ergebnisses. Ab 18 Uhr besteht für den gesamten Wahlvorstand Anwesenheitspflicht, da dieser im Anschluss an die Wahlhandlung gemeinsam das Wahlergebnis ermittelt.
Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden folgende Aufgaben betreut: Vorbereitung des Wahllokals vor der Wahl, Prüfung der Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis, Ausgabe der Stimmzettel, Eintragung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnisse, Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen, Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der gesamten Wahlhandlung, Auszählung der Stimmzettel nach 18 Uhr und Feststellung des Ergebnisses.
Aufgaben der Wahlvorstehrinnen und Wahlvorsteher
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher und deren Stellvertretungen sind verantwortlich für die Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf die Vormittags- und Nachmittagsschicht und die Abholung der Wahlunterlagen am Wahlsonntag gegen 7 Uhr in den jeweiligen Rathäusern. Nach der Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt abends die Rückgabe der Unterlagen.
Außerdem sind die Wahlvorsteherinnen und -vorsteher zuständig für die Einrichtung des Wahllokals am Wahlsonntag und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung. Nach der Schließung des Wahllokals leiten die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher die Auszählung der Stimmen mit der anschließenden Feststellung des Ergebnisses. Sie übermitteln das Wahlergebnis für das Wahllokal und nehmen vorbereitend an einer Schulung teil.
Aufwandsentschädigung
Die Mitglieder eines Wahlvorstands erhalten für ihr Engagement ein Erfrischungsgeld. Für die Hauptwahl am Sonntag, 9. Juni, bekommen Beisitzerinnen und Beisitzer 35 Euro, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretungen 45 Euro.
Für die eventuelle Stichwahl am Sonntag, 23. Juni, erhalten Beisitzerinnen und Beisitzer 25 Euro, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie deren Stellvertretungen 35 Euro.
Bewerbung
Interessierte können sich online bewerben unter www.saarbruecken.de/rathaus/stadtpolitik/wahlen/onlineformular_wahlhelfer.
Weitere Informationen und Kontakt: Hauptamt, Sachgebiet Wahlen, Kohlwaagstraße 4, 66111 Saarbrücken, Telefon: +49 681 905-1212, E-Mail: wahlen@saarbruecken.de, Internet: www.saarbruecken.de/wahlen.