Landeshauptstadt informiert: Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich
Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass die Teilnahme an der Stichwahl zur Regionalverbandsdirektorin beziehungsweise zum Regionalverbandsdirektor am Sonntag, 23. Juni, auch ohne die Vorlage der Wahlbenachrichtigung möglich ist.
Mit dem Vorzeigen des Personalausweises oder eines anderen Identitätsnachweises mit Lichtbild dürfen Personen, die im Wählerverzeichnis registriert sind, im entsprechenden Wahllokal wählen.
Briefwählerinnen und Briefwähler
Personen, die zur Hauptwahl am 9. Juni Briefwahl beantragt hatten, haben automatisch einen Wahlschein zur Stichwahl erhalten und sind somit im Wählerverzeichnis als Briefwählerinnen und Briefwähler vermerkt. Sie sind für eine Wahl im Wahllokal gesperrt. Wer als Briefwählerin oder Briefwähler trotzdem im Wahllokal wählen möchte, kann am Wahlsonntag mit Wahlschein und Personalausweis vor Ort wählen. Briefwählerinnen und Briefwähler, die vor Ort wählen möchten, ihre Wahlunterlagen aber verlegt haben, können nicht wählen.
Weitere Informationen zur anstehenden Wahl gibt es unter www.saarbruecken.de/wahlen. Dort können Bürgerinnen und Bürger unter anderem ihr Wahllokal über eine Wahllokalsuche finden.