ZKE weist auf Annahmestellen für Grünschnitt hin
Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass im Garten anfallender Grün- und Rasenschnitt bei den vorhandenen Annahmestellen zu entsorgen ist.
Was in den Gärten schön aussehen soll, macht in der Regel Arbeit: Bäume, Sträucher und Hecken müssen geschnitten, Rasen gemäht werden. Damit der Grünschnitt problemlos entsorgt werden kann, haben die Annahmestellen des ZKE schon seit März wieder länger geöffnet.
Entsorgungsmöglichkeiten für Grünschnitt in Saarbrücken
Bürgerinnen und Bürger können ihren Grünschnitt in Saarbrücken bei der Grünschnittannahmestelle neben dem Bauhof Brebach, bei der Wertstoffinsel Dudweiler, der Kompostieranlage Gersweiler sowie an den ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt abgeben. Eine Entsorgung ist auch über die Grüne Biotonne möglich.
Entsorgung von Gartenabfällen in der Natur ist illegal
Wer Gartenabfälle wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und abgestorbene Pflanzen nicht im eigenen Garten kompostiert, muss diese laut Kreislaufwirtschaftsgesetz über die Biotonne oder eine offizielle Sammelstelle entsorgen.
Gartenabfälle sind zwar kompostierbar, stören in der freien Natur jedoch das Wachstum der dort natürlich vorkommenden Vegetation und bedrohen die biologische Vielfalt. Grünschnitt in der Natur zu entsorgen ist deshalb illegal und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bestraft werden.
Weitere Informationen zur Grünschnittentsorgung in Saarbrücken gibt es unter www.zke-sb.de/gruenschnitt. Wissenswertes zum Thema Biotonne ist unter www.zke-sb.de/biotonne zu finden.