Dienstag, 25. Juni 2024

Nach Hangrutsch: Interimslösung für die Öffnung der Großblittersdorfer Straße

Die Landeshauptstadt Saarbrücken arbeitet in den von Hangrutschen betroffenen gesperrten Abschnitten in der Straße „An der Heringsmühle“ und in der Großblittersdorfer Straße weiterhin daran, die beiden Hänge zu sichern.

Icon : Information - LHS

Icon : Information - LHS

LHS - LHS

In der Großblittersdorfer Straße wird eine Interimslösung umgesetzt, um die Strecke in der kommenden Woche mindestens einspurig für den Verkehr zu öffnen. Eine Öffnung für den öffentlichen Verkehr in der Straße „An der Heringsmühle“ ist aktuell nicht möglich.

„Diese Interimslösung wird zu einer spürbaren Entlastung führen.“ Baudezernent Patrick Berberich

Baudezernent Patrick Berberich: „Unser Ziel ist und bleibt es weiterhin, beide Bereiche, in denen es die Hangrutsche gab, schnellstmöglich wieder komplett freizugeben. Wir wissen, dass die Situation belastend für Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie Anwohnerinnen und Anwohner ist. Allerdings sind wir an rechtliche Vorgaben gebunden, an die wir uns halten müssen. Nach intensiver Prüfung und Abstimmungen mit Fachplanern sowie baulichen Anpassungen werden wir die Großblittersdorfer Straße teilweise für den Verkehr öffnen und die Öffnung nach Bedarf dem Bauablauf anpassen. Diese Interimslösung wird zu einer spürbaren Entlastung führen.“

Großblittersdorfer Straße

Um die Strecke für den Verkehr zu öffnen, wird aktuell an den Verkehrsplänen gearbeitet. Parallel dazu hat die Stadt bereits die erforderlichen Betonleitwände bestellt, die bei einer Öffnung als Schutz zwischen dem Hang und der Fahrbahn dienen sollen.

Für die Arbeiten am Hang in der Großblittersdorfer Straße müssen sowohl das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) als auch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ihre Zustimmung geben, da es sich hierbei um ein bedeutendes FFH-Schutzgebiet (Fauna-Flora-Habitat) des Natur- und Landschaftsschutzes handelt. In der vergangenen Woche gab es einen Ortstermin mit den Behörden, um die geplanten Vorhaben vorzustellen. Auch die sogenannte faunistische Begutachtung eines Fachgutachters hat begonnen. Der Gutachter nimmt eine Artenschutzanalyse vor, die auch Gegenstand des naturschutzrechtlichen Genehmigungsantrags ist.   

Parallel erarbeiten zwei geologische Fachgutachter Lösungsmöglichkeiten zur Sicherung des Hangs.

Straße „An der Heringsmühle“

Da der Bereich in der Straße „An der Heringsmühle“ zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört, muss vor Beginn der Bauarbeiten eine naturschutzrechtliche Genehmigung des LUA vorliegen. In der vergangenen Woche fand dazu ein Ortstermin mit dem LUA und einem geologischen Fachgutachter statt.

Der Hang selbst wird regelmäßig kontrolliert. Die Stadt sieht in Abstimmung mit dem geologischen Fachplaner eine Hangsicherung durch die Herstellung einer Spritzbetonwand als geeignete Lösung. Diesem Verfahren muss das LUA zustimmen. Der entsprechende Antrag zur naturschutzrechtlichen Genehmigung wird aktuell vorbereitet. Er kann voraussichtlich in der kommenden Woche eingereicht werden.

Eine einspurige Verkehrsführung als Interimslösung in der Straße „An der Heringsmühle“ ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich, da der vorhandene Bereich zu eng für eine ordnungsgemäße Verkehrsführung ist. Die vorhandenen Felsbrocken am Fuß der Böschung dienen der Sicherung und müssen bis auf Weiteres dort verbleiben. Für das Aufstellen einer Betonleitwand als Schutzwand müsste diese im aufgeschütteten Hang platziert werden, was die Standsicherheit des labilen Bereichs gefährden und somit eine weitere Rutschung auslösen könnte.

Sofern sich die Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen bestätigt und die Umweltbehörden zustimmen, können die Baumaßnahmen in der Großblittersdorfer Straße und in der Straße „An der Heringsmühle“ in den nächsten Wochen beginnen. Die Bauarbeiten selbst werden mehrere Monate in Anspruch nehmen.

 

 

Folgen des Hochwassers

Folgen des Hochwassers