Freitag, 28. Juni 2024

Antragstellung bei der Waffenbehörde ab sofort online möglich

Ab sofort kann eine Vielzahl von Anträgen bei der Waffenbehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken online eingereicht werden.

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Dazu zählen unter anderem:

  • Erteilung einer Waffenbesitzkarte für einzelne Personen sowie Vereine
  • Erteilung und Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
  • Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
  • Voreintragung in die Waffenbesitzkarte
  • Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung von Schusswaffen

Voraussetzung für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Erstellung eines Benutzerkontos. Nach Auswahl des passenden Antrages werden die hierfür erforderlichen Dokumente und Nachweise angezeigt, die sofort hochgeladen und zusammen mit dem Antrag eingereicht werden können. Durch die Eingabe der Postleitzahl des Wohnsitzes wird außerdem sichergestellt, dass der Antrag bei der örtlich zuständigen Behörde eingereicht wird.

Der Online-Dienst sowie eine vollständige Auflistung der möglichen Online-Anträge findet sich auf der Website der Landeshauptstadt unter www.saarbruecken.de im Bereich Bürgerservice unter der Rubrik Waffenwesen/Jagdwesen.

Hintergrund der Einführung des Online-Dienstes ist die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs, das so genannte Onlinezugangsgesetz (OZG), mit dem Schritt für Schritt alle wesentlichen Behördengänge digital ermöglicht werden sollen.

Weitere Informationen gibt es unter www.saarbruecken.de/rathaus/buergerservice/waffenwesen.

Onlinedienste

Zahlreiche Dienstleistungen der Landeshauptstadt können  online erledigt werden. Eine Übersicht gibt es hier

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