Nauwieser Viertelfest: Sperrstunden und Betriebszeiten
Während des Nauwieser Viertelfests gelten von Freitag bis Sonntag, 26. bis 28. Juli, besondere Sperrstundenregelungen und Betriebszeiten für das Bühnenprogramm.
Für die Dauer des Nauwieser Viertelfests ist die Sperrzeit für den Außenausschank der Gaststätten und der Stände in den Nächten von Freitag auf Samstag, 26. auf 27. Juli, und von Samstag auf Sonntag, 27. auf 28. Juli, auf jeweils 2 Uhr festgesetzt. Diese Regelung gilt im Veranstaltungsbereich:
- Nauwieserstraße (ab dem Gebäude mit der Hausnummer 3 bis zur Einmündung Rotenbergstraße)
- Cecilienstraße (von der Försterstraße bis zur Nauwieserstraße)
- Seilerstraße und Nauwieserplatz
- Max-Ophüls-Platz und gegenüber dem Max-Ophüls-Platz
Das Fest endet am Sonntag, 28. Juli, 23 Uhr. An diesem Abend bleibt die reguläre Betriebszeit der Außengastronomie bis 24 Uhr in Kraft.
Die Betriebszeiten für das Bühnenprogramm im Festbereich sind wie folgt festgesetzt: am Freitag, 26. Juli, auf 24 Uhr, am Samstag, 27. Juli, auf 24 Uhr, und am Sonntag, 28. Juli, auf 23 Uhr.