Stadt sucht Wahlhelferinnen und -helfer für Bundestagswahl
Die Landeshauptstadt Saarbrücken sucht für die vorgezogene Bundestagswahl, die voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfindet, zur Unterstützung in den Wahllokalen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Für Freitag, 27. Dezember, ist die Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten geplant. Danach werden Neuwahlen erforderlich, die auf den 23. Februar 2025 fallen. Am Wahlsonntag können in Saarbrücken etwa 120.000 Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben.
„Unsere Demokratie lebt vom Engagement – auch und gerade bei den Wahlen." OB Conradt
Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Unsere Demokratie lebt vom Engagement – auch und gerade bei den Wahlen. Die Landeshauptstadt Saarbrücken sucht Bürgerinnen und Bürger für die Durchführung der anstehenden Bundestagswahl, die sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben.“
Voraussetzungen für Wahlhelferinnen und -helfer
In jedem der 123 Urnenwahllokale und in den 70 Briefwahllokalen wird ein eigenständiger Wahlvorstand eingesetzt. Dieser besteht aus einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher sowie weiteren drei bis sieben Beisitzerinnen und Beisitzern.
Interessierte müssen wahlberechtigt sein, das heißt, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu muss der Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Deutschland liegen.
Aufgaben der Wahlhelferinnen und -helfer
Wahlhelferinnen und -helfer werden in einem der Urnen- oder Briefwahllokale stundenweise eingesetzt. Wünsche nach Einsatzzeiten und -ort können im Zuge der Anmeldungen berücksichtigt werden.
Die Urnenwahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Einsatz im Wahllokal erfolgt in zwei Schichten. Die erste beginnt um 7.15 Uhr, die zweite endet mit der Feststellung des Ergebnisses. Ab 18 Uhr besteht für den gesamten Wahlvorstand Anwesenheitspflicht, da dieser im Anschluss an die Wahlhandlung gemeinsam das Wahlergebnis ermittelt.
Wahlhelferinnen und -helfer haben folgende Aufgaben: Vorbereitung des Wahllokals vor der Wahl, Prüfung der Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis, Ausgabe der Stimmzettel, Eintragung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis, Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen, Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der gesamten Wahlhandlung, Auszählung der Stimmzettel nach 18 Uhr und Feststellung des Ergebnisses.
Aufgaben der Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher
Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher und deren Stellvertretungen sind verantwortlich für die Einteilung der Wahlhelferinnen und -helfer auf die Vormittags- und Nachmittagsschicht und die Abholung der Wahlunterlagen am Wahlsonntag gegen 7 Uhr in den jeweiligen Rathäusern. Nach der Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt abends die Rückgabe der Unterlagen.
Außerdem sind die Wahlvorsteherinnen und -vorsteher zuständig für die Einrichtung des Wahllokals am Wahlsonntag und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung.
Nach der Schließung des Wahllokals leiten die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher die Auszählung der Stimmen mit der anschließenden Feststellung des Ergebnisses. Dieses wird in einer Wahlniederschrift dokumentiert und anschließend an die Gemeinde übermittelt. Wahlvorsteherinnen und -vorsteher nehmen hierzu vorbereitend an einer Schulung teil und erhalten Schulungsunterlagen.
Aufwandsentschädigung
Wahlhelferinnen und -helfer erhalten für ihr Engagement per Überweisung ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Beisitzerinnen und Beisitzer bekommen 25 Euro, Wahlvorsteherinnen und -vorsteher sowie deren Stellvertretungen 35 Euro.
Bewerbung
Interessierte können sich unter www.saarbruecken.de/wahlhelfer bewerben.
Weitere Informationen und Kontakt: Hauptamt, Sachgebiet Wahlen, Kohlwaagstraße 4, 66111 Saarbrücken, Telefon: +49 681 905-3258, E-Mail: wahlen@saarbruecken.de, Internet: www.saarbruecken.de/wahlen