ZKE: Ab 2025 höhere Gebühren für Abwasser und Stadtreinigung
Ab 2025 muss der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) seine Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung und für die Stadtreinigung erhöhen. Die Gebühren für die Abfallentsorgung bleiben stabil.
Die neuen Gebühren wurden am Dienstag, 10. Dezember, im Stadtrat beschlossen und gelten für das Jahr 2025.
Abwasserbeseitigung wird teurer
Die Niederschlagswassergebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das nicht im Boden versickert, sondern in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, erhöht sich von 9,96 Euro auf 10,42 Euro pro zehn Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche. Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,59 Euro auf 3,77 Euro pro Kubikmeter Frischwasserbezug. Für die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlags- oder Grundwasser in den Regenwasserkanal erhöht sich die Gebühr von 0,88 Euro pro Kubikmeter auf 1,02 Euro pro Kubikmeter.
Grund für die Gebührenerhöhungen ist neben höheren Personalkosten der gestiegene überörtliche Beitrag für die Abwasserreinigung des Entsorgungsverbands Saar (EVS).
Stadtreinigung
Bei der Stadtreinigung erhöhen sich die Kosten für die Reinigung von Fahrbahnen und dazugehörigen Straßenrinnen um rund 3,2 Prozent. Auch die Gebühren für die Flächenreinigung werden um rund 1,6 Prozent nach oben angepasst. Dazu zählen Plätze, Fußgängerzonen und Bürgersteige, für die der ZKE zuständig ist. So erhöht sich beispielsweise bei einer Flächenreinigung zweimal in der Woche die Gebühr von 1,18 Euro auf 1,20 Euro pro Quadratmeter pro Jahr.
Die Gebühren für die Stadtreinigung in Saarbrücken wurden seit 2018 nur moderat erhöht. Die Erhöhungen für das Jahr 2025 sind insbesondere auf die tariflichen Lohnerhöhungen sowie auf die Steigerung des CO2-Preises zurückzuführen.
Abfallgebühren bleiben konstant
Die Abfallentsorgungsanlage Velsen, bei welcher der ZKE Restmüll anliefert, erzielt durch ihre Wärme- und Stromproduktion höhere Erlöse. Zudem hat der ZKE in den Vorjahren erwirtschaftete Erlöse zur Stabilisierung der Gebühren eingesetzt. Somit können die Abfallgebühren in Saarbrücken trotz gestiegener Kosten im Jahr 2025 stabil bleiben.
Die Abfallgewichtsgebühr bleibt mit 0,33 Euro für die Entsorgung eines Kilogramms Restmüll und 0,19 Euro für ein Kilogramm Biomüll konstant. Für den Transportservice, der nur in einigen Stadtteilen angeboten wird, fallen weiterhin je Leerung 0,77 Euro beim Zweiradgefäß und 2,70 Euro beim Vierradgefäß an.
Abfall trennen und Wasser sparen bringt Vorteile
Der ZKE weist darauf hin, dass die individuellen Entsorgungskosten von den Saarbrücker Bürgerinnen und Bürgern durch sorgfältiges Abfalltrennen noch weiter zu ihrem Vorteil beeinflusst werden können. Dafür bilden das verursachergerechte Wiegesystem, die haushaltsnahe Bioabfall- und Papiertonne sowie die ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen und Wiesenstraße die Voraussetzungen. Auch wer Trinkwasser spart oder Flächen entsiegelt, senkt seine Entsorgungskosten.
Bei der Abfalltrennung ist beispielsweise darauf zu achten, dass biobasierte beziehungsweise biologisch abbaubare Kunststoffe (wie beispielsweise Bio-Mülltüten aus Bio-Folie) trotz der irreführenden Bezeichnung nicht in Bioabfallbehälter eingefüllt werden dürfen.
Gebührenbescheide werden ab 17. Januar verschickt
Der ZKE verschickt die Gebührenbescheide 2025 ab Freitag, 17. Januar, an alle Hauseigentümerinnen, -eigentümer sowie Hausverwaltungen. Die rund 37.000 Bescheide enthalten die Jahresabrechnung für 2024 und die sich daraus ergebende Gebührenvorausberechnung für 2025.
Auch ein übersichtlicher Jahreskalender mit den individuellen Müllentsorgungsterminen für 2025 liegt bei.
Der ZKE rechnet nach dem Versand mit zahlreichen Anrufen und wird versuchen, alle Kundenanfragen zeitnah entgegenzunehmen. Dennoch bittet der städtische Entsorger die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Bescheide Engpässe in der telefonischen Erreichbarkeit entstehen können. Über die E-Mail-Adresse ZKE-Bescheid@saarbruecken.de können Interessierte ihre Anfragen auch schriftlich an die Buchhaltung des ZKE richten.
Bescheid online ansehen
Hauseigentümerinnen, -eigentümer und -verwaltungen, die vom ZKE einen Gebührenbescheid erhalten, können diesen zusätzlich auf der ZKE-Webseite online ansehen und herunterladen. Sie müssen sich dazu mit ihrer siebenstelligen Benutzerkennung und ihrem Passwort anmelden.