Mittwoch, 8. Januar 2025

Landeshauptstadt informiert umfassend über Grundsteuerbescheide

Die Landeshauptstadt Saarbrücken versendet ab Ende dieser Woche die neuen Grundsteuerbescheide.

Blick auf Wohngebiet - Visundi

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Auf der städtischen Homepage sind unter www.saarbruecken.de/grundsteuerbescheid die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Grundsteuerbescheide zusammengefasst.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die bisherige Rechtslage zur Berechnung der Grundsteuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Infolgedessen musste der Bundesgesetzgeber die Bewertung des Grundbesitzes für Grundsteuerzwecke ab dem Jahr 2025 auf neue Füße stellen. Dementsprechend setzt die Landeshauptstadt Saarbrücken das daraus entstandene Grundsteuerreformgesetz um.

Der Grundsatz der Aufkommensneutralität bleibt gewahrt, das heißt, die Landeshauptstadt wird ähnlich viel an Grundsteuer einnehmen wie in den Jahren zuvor. Aufkommensneutralität heißt aber nicht, dass die persönliche Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger für ein Grundstück unverändert bleibt.

In Saarbrücken sind die neuen Grundsteuermessbeträge in der Summe niedriger als die Grundsteuermessbeträge vor der Reform. Aus diesem Grund musste der Hebesatz angepasst werden, um das Grundsteueraufkommen auf dem gleichen Niveau wie vor der Reform halten zu können. Der Stadtrat hat für das Jahr 2025 einen Hebesatz von 611 Prozent festgelegt.

Die neue Grundsteuer, die zu zahlen ist, errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt.

Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in Saarbrücken und kommen allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Mit dem Geld werden unter anderem Schulen, Kitas, Straßen, Spielplätze, Radwege und Kulturangebote finanziert.