Widmungsverfügung der Straßen des Bebauungsplangebietes Nr. 114.10.01 „Franzenbrunnen südwestlicher Teilbereich“
Namens der Landeshauptstadt Saarbrücken als Trägerin der Straßenbaulast widme ich hiermit gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 8 Verwaltungsstrukturreformgesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393) die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 114.10.01 „1. Änderung, Franzenbrunnen, südwestlicher Teilbereich“ in der Gemarkung Saarbrücken, Flur 17, Flurstücks-Nrn. 46/25, 46/26, 46/50 (mit Ausnahme der Teilfläche für die Elektrotankstelle Ecke André-Caplet-Straße/Hedwig-Dohm-Straße), 46/51, 46/65, Teilfläche aus 46/76 und Teilfläche aus Flur 16, Flurstück 61/7 (im Lageplan schwarz umrandet)
- die Straßen
- August-Macke-Straße,
- André-Caplet-Straße,
- Hedwig-Dohm-Straße und
- Franz-Marc-Straße
im Rahmen der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr als Gemeindestraße und
- die Geh- und Radwege
- zwischen der Franz-Marc-Straße und der André-Caplet-Straße,
- zwischen der André-Caplet-Straße und der August-Macke-Straße,
- westlich der August-Macke-Straße,
- zwischen der Lothringer Straße und der Straße Am Franzenbrunnen nördlich der oben genannten Straßen
- und die Albert-Weisgerber-Treppe
im Rahmen der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den Fußgänger- und Fahrradverkehr als sonstige öffentliche Straße.
Eine genaue Planunterlage kann bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstraße 31 (Diskonto-Hochhaus), während der Dienstzeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 0681 905 4104 oder strassenamt@saarbruecken.de) eingesehen werden.
Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz gilt dieser Verwaltungsakt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken erhoben werden.
Öffnungszeiten:
Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur:
Mo.-Mi.8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do. 8.00-18.00 Uhr, Fr. 8.30-12.00 Uhr
Saarbrücken, den 30.06.2020
Der Oberbürgermeister
Uwe Conradt