Samstag, 11. Juli 2020

Offenlagebeschluss Bebauungsplanentwurf Nr. 113.02.44 „Erweiterung Handwerkskammer“

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf 113.02.44 "Erweiterung Handwerkskammer" im Stadtteil Alt-Saarbrücken mit Begründung sowie den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Verfahren nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Ziele der Planung

Die vorhandenen Gebäude der Handwerkskammer (HWK) des Saarlandes entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen einer zeitgemäßen Aus- und Fortbildungseinrichtung. Die Handwerkskammer plant daher die Neuerrichtung eines Ausbildungszentrums an der Ecke Hohenzollernstraße / Roonstraße gegenüber dem aktuell bestehenden Standort.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau zu schaffen und so den Auszubildenden die Möglichkeit einer modernen Weiterbildung zu geben. Im neuen Gebäude soll auch die Verwaltung Platz finden.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich, der eine Fläche von rund 0,7 ha umfasst, wird wie folgt begrenzt: Nördlich durch die Parkanlage des Pingusson-Gebäudes, südlich durch die Hohenzollernstraße, an die das vorhandene Gebäude der Handwerkskammer angrenzt, östlich durch die Parkanlage des Pingusson-Gebäudes sowie westlich durch die Roonstraße.

Übersichtsplan ohne Maßstab, Geltungsbereich BBP Nr. 113.02.44 - LHS

Übersichtsplan ohne Maßstab, Geltungsbereich BBP Nr. 113.02.44 - LHS

Übersichtsplan ohne Maßstab, Geltungsbereich BBP Nr. 113.02.44 - LHS

Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird die Erweiterte Naturschutz-/ Artenschutzfachliche Bewertung ausgelegt. Die DIN-Normen und technischen Regelwerke, auf die in den Festsetzungen und der Begründung des Bebauungsplanes verwiesen wird, können beim Stadtplanungsamt (Bahnhofstraße 31, 8. Etage, Zimmer 824) im Rahmen der Offenlage eingesehen werden.

Offenlage

Die Offenlage erfolgt unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften in der Zeit vom 20.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 8. Etage, Zimmer 824.

Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

Des Weiteren können die Unterlagen per E-Mail oder telefonisch unter den unten angegebenen Kontaktdaten angefordert werden.

Auskünfte zum Entwurf des Bebauungsplans erhalten Sie während der Auslegungsfrist im Stadtplanungsamt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0681-905-4018.

Während der o. g. Auslegungsfrist können während der Öffnungszeiten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31,  66111 Saarbrücken,  Zimmer  827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Postanschrift:                 Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken

Öffnungszeiten:            Mo.-Mi. 9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do.8.00-16.00 Uhr, Fr.9.00-12.00 Uhr

Telefon                           0681-905-4018

E-Mail:                            stadtplanungsamt@saarbruecken.de

 

Saarbrücken, den 11.07.2020

Uwe Conradt, Oberbürgermeister