Widmung von Flächen des Bebauungsplans Nr. 123.07.01 „Gewerbegebiet Rotfeld“
Namens der Landeshauptstadt Saarbrücken als Trägerin der Straßenbaulast widme ich hiermit gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 8 Verwaltungsstrukturreformgesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393) die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 123.07.01 „Gewerbegebiet Rotfeld“ in der Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 7, Flurstücks-Nrn. 78/27, 50/18, 50/19, 78/7, 113/10, 50/7 und 44/13 (im Lageplan grau hinterlegt)
1. die Angela-Braun-Straße und die Straße Im Rotfeld, im Rahmen der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den
Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr als Gemeindestraße und
2. den Geh- und Radweg zwischen der Breitenbacherstraße und der Straße Im Rotfeld, im Rahmen der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den Fußgänger- und Fahrradverkehr als sonstige öffentliche Straße.
Eine genaue Planunterlage kann bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstraße 31 (Diskonto-Hochhaus), während der Dienstzeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 0681 905 4104 oder strassenamt@saarbruecken.de) eingesehen werden. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz gilt dieser Verwaltungsakt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken erhoben werden.
Öffnungszeiten
Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur:
Mo.-Mi. 8.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do. 8.00-18.00 Uhr, Fr. 8.30-12.00 Uhr
Saarbrücken, den 17.07.2020
Der Oberbürgermeister
Uwe Conradt