Dienstag, 11. August 2020

Bekanntmachung zur Verordnung über das Verbot der Prostitution

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat durch Urteil vom 30.06.2020 Aktenzeichen 2 C 252/19 die Verordnung über das Verbot der Prostitution teilweise für unwirksam erklärt:

„Der § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 der Verordnung der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 10.01.2019 über das Verbot der Prostitution auf ihrem Gebiet wird für unwirksam erklärt, soweit hiervon Prostitutionsstätten und Wohnungen erfasst werden.“


Diese Entscheidung ist nach § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO ebenso zu veröffentlichen wie die Rechtsvorschrift bekanntzumachen wäre.


Saarbrücken, 10.08.2020


Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken
Uwe Conradt