Änderung des Plangeltungsbereiches und 2. Offenlagebeschluss „Gewerbegebiet Krughütter Straße“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.08.2020 beschlossen, den Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 211.11.00 „Gewerbegebiet Krughütter Straße“ zu ändern und den Bebauungsplanentwurf mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich auszulegen.
Ziele der Planung
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung des ansässigen Maschinenbaubetriebs, der Fa. Woll.
Änderung des Plangeltungsbereiches
Das geplante Gewerbegebiet liegt im Stadtteil Gersweiler an der Krughütter Straße südwestlich des Stadtteilzentrums, des Sportplatzes und der Schule. Gegenüber der Fassung des 1. Offenlagebeschlusses wurde der Bebauungsplangeltungsbereich verkleinert.
Der Geltungsbereich hat insgesamt eine Größe von 7,03 ha. Aufgeteilt ist der Geltungsbereich dabei in Teilbereich A mit ca. 6,6 ha und Teilbereich B mit ca. 4.280 m². Der Teilbereich A liegt an der Krughütter Straße, der Teilbereich B befindet sich auf dem Gelände der Kompostierungsanlage des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebs.
In Teilbereich A des Plangebietes soll die Erweiterung des Gewerbebetriebs erfolgen, die Flächen des Teilbereich B dienen als Fläche für die Neuaufforstung von Wald als Ersatz für Eingriffe in den Waldbestand.
Der Bebauungsplan Nr. 211.11.00 „Gewerbegebiet Krughütter Straße“ ersetzt innerhalb seines Teilbereiches B in Teilen den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 211.05.00 Zentralgärtnerei „Haferfeld“ von 1984.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird der Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung ausgelegt. Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung, die in der Umweltprüfung ermittelt wurden.
Zu nachfolgend genannten Schutzgütern und Umweltbelangen sind umweltbezogene Informationen verfügbar insbesondere im Begründungsentwurf, im Entwurf des Umweltberichts, in Fachgutachten, in Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der verwaltungsinternen Stellen, in Eingaben aus der Öffentlichkeit und in der Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
– Schutzgut Mensch und seine Gesundheit, insbesondere zu Auswirkungen von Gewerbe- und Verkehrslärm.
– Schutzgut Tiere, insbesondere zu Vorkommen und Betroffenheit streng und besonders geschützter Arten im Plangebiet (insbesondere Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Haselmaus, Hirschkäfer) und zu vorgesehenen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen.
– Schutzgüter Pflanzen und Biotope, insbesondere Bestandsaufnahme Biotopstrukturen, Erstellung von Artenlisten, Bewertung nach Leitfaden Eingriffsbewertung und Durchführung einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie Aussagen zu den Auswirkungen der Planung und von Waldverlust einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
– Schutzgut Geologie und Boden, insbesondere Informationen zu den im Plangebiet bestehenden Bodenverhältnissen, Informationen zu bergbaulichen Einwirkungen, Aussagen zu Boden- und Baudenkmälern sowie Altlastensituation sowie Aussagen zu Auswirkungen der Planung und von Bodeninanspruchnahme sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
– Schutzgut Wasser, insbesondere Informationen zum Grundwasser, zu Oberflächengewässern sowie zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagwasser einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.
– Schutzgut Klima und Lufthygiene, insbesondere zu den Auswirkungen der Planung auf das Klima und die Lufthygiene einschließlich Ausgleichsmaßnahmen
– Schutzgut Landschaftsbild und Relief, insbesondere zu Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild einschließlich Verminderungsmaßnahmen
– Schutzgut Kulturelles Erbe, Sachgüter und Denkmalschutz, insbesondere Aussagen zu Kulturgütern/Denkmälern, Boden- und Baudenkmälern und Sachgütern
– Informationen zur Inanspruchnahme von Waldflächen, zu Ausgleichsmaßnahmen und zu Waldersatzflächen
Offenlage
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 07.09.2020 bis einschließlich 09.10.2020 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage, Flur vor Zimmer 923.
Es wird wegen der derzeitigen Coronaproblematik um Terminvereinbarung unter Tel. 0681-905-4067 gebeten.
Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Des Weiteren können die Unterlagen auch per E-Mail unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden. Aus Gründen der Pandemiebekämpfung wird die Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet empfohlen. Ihre Einsichtnahme- und Beteiligungsrechte vor Ort bleiben unberührt.
Während der o.g. Auslegungsfrist können während der Öffnungszeiten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.–Mi. 09.00–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr, Do. 08.00–18.00 Uhr, Fr. 09.00–12.00 Uhr
Telefon: 0681-905-4067
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 29.08.2020
Uwe Conradt, Oberbürgermeister