Samstag, 5. September 2020

Offenlagebeschluss Bebauungsplanentwurf 312.11.00 "Rathausblock" Dudweiler

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.08.2020 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf 312.11.00 „Rathausblock“ im Stadtteil Dudweiler mit Begründung und den zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Verfahren nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Satz 2 Nr. 1
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Ziele der Planung

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines großflächigen Einzelhandelsmarktes im Erdgeschoss. In den Geschossen oberhalb des Marktes sollen ergänzende Nutzungen wie Wohnraum sowie Räumlichkeiten für Verwaltungs-, Büro- und Geschäftseinheiten entstehen.
Geplant ist außerdem eine neue Fußwegeverbindung zwischen Sulzbachtalstraße und Saarbrücker Straße.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich, der eine Fläche von rund 0,8 ha umfasst, wird wie folgt begrenzt: Im Nordwesten durch die Sulzbachtalstraße, im Nordosten durch die Rathausstraße, im Südosten durch die Saarbrücker Straße, im Süden durch die südliche Begrenzung des Grundstücks Saarbrücker Straße Nr. 267.

BBP Rathausblock Dudweiler, ohne Maßstab, Quelle LHS - LHS

BBP Rathausblock Dudweiler, ohne Maßstab, Quelle LHS - LHS

BBP Rathausblock Dudweiler, ohne Maßstab, Quelle LHS - LHS

Offenlage

Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 13.10.2020 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage, Flur vor Zimmer 924.


Es wird wegen der derzeitigen Coronaproblematik um Terminvereinbarung unter Tel. 0681/905-4041 gebeten.


Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/
bebauungsplaene. Des Weiteren können die Unterlagen auch per E-Mail unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden. Aus Gründen der Pandemiebekämpfung wird die Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet empfohlen. Ihre Einsichtnahme- und Beteiligungsrechte vor Ort bleiben unberührt.


Während der o.g. Auslegungsfrist können während der Öffnungszeiten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827 persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Erörterungsveranstaltung
am Freitag, dem 17. September 2020 um 17.00 Uhr im Großen Saal des Bürgerhauses Dudweiler
Am Markt 115, 66125 Saarbrücken-Dudweiler


Auf Wunsch des Stadtrats findet während der Offenlage eine zusätzliche Erörterungsveranstaltung statt, um der interessierten Öffentlichkeit eine zusätzliche Gelegenheit zu geben, sich mit Anregungen und Bedenken an der Planung zu beteiligen.


Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.-Mi. 09.00–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr,
Do. 08.00–18.00 Uhr, Fr. 09.00-12.00 Uhr
Telefon.: 0681/905-4041
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de


Saarbrücken, den 05.09.2020
Uwe Conradt, Oberbürgermeister