Samstag, 19. September 2020

Widmung Wiesenstraße

Namens der Landeshauptstadt Saarbrücken als Trägerin der Straßenbaulast widme ich hiermit gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 8 Verwaltungsstrukturreformgesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393) die Flächen des Bebauungsplanes Nr. 123.07.02, Erweiterung Gewerbepark Wiesenstraße einschließlich Änderung und Ergänzung des Bebauungsplan „Gewerbepark Rotfeld“ in der Gemarkung Malstatt-Burbach, Flur 5, Flurstücks-Nrn. 9/33, 52/2, 80/6, 80/12, 9/23, 9/24, 9/25, Teilfläche (TF) 9/27, TF 15/31, TF 9/21, TF 9/31, TF 9/29, TF 141/4 und TF 80/5 (im Lageplan grau hinterlegt)

  • den im Lageplan mit (1) markierten Bereich der Wiesenstraße im Rahmen der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehr als Gemeindestraße und
  • den im Lageplan mit (2) markierten Geh- und Radweg im Rahmen der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen uneingeschränkt dem Gebrauch durch jedermann für den Fußgänger- und Fahrradverkehr als sonstige öffentliche Straße.

Eine genaue Planunterlage kann bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstraße 31 (Diskonto-Hochhaus), während der Dienstzeiten, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 0681 905 4104 oder strassenamt@ saarbruecken.de) eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz gilt dieser Verwaltungsakt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken erhoben werden.

Widmung Wiesenstraße - LHS

Widmung Wiesenstraße - LHS

Widmung Wiesenstraße - LHS

Öffnungszeiten:
Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur:
Mo.–Mi. 08.30–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr, Do. 08.00–18.00 Uhr, Fr. 08.30–12.00 Uhr


Saarbrücken, den 19. September 2020
Der Oberbürgermeister
Uwe Conradt