Offenlagebeschluss zum Bebauungsplanentwurf 242.06.00 „Viktor-Tesch-Allee“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf 242.06.00 „Viktor-Tesch-Allee“ im Stadtteil Burbach mit Begründung und dem zugehörigen Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.
Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Ziele der Planung
Die Stiftung Langwied unterhält in Saarbrücken-St. Johann das Pflegeheim Willi-Graf-Haus in der Großherzog-Friedrich-Straße. Die brandschutztechnischen Anforderungen an dieses Gebäude entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Deshalb soll in der Viktor-Tesch-Allee in Burbach ein dreigeschossiger Ersatz-Neubau errichtet werden. Da dieses Vorhaben sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans.
Räumlicher Geltungsbereich
Um eine möglichst zeitnahe Realisierung des Neubaus zu ermöglichen, wird das Plangebiet in zwei Teilbereiche aufgeteilt:
Teil A mit einer Fläche von 0,5 ha umfasst die nördliche Hälfte. Nur für diesen Teil des Geltungsbereichs soll jetzt ein Planentwurf offengelegt werden.
Teil B umfasst den südlichen Teilbereich mit einer Fläche von etwa 0,6 ha, der später folgen soll.
Zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung wird der Fachbeitrag Artenschutz ausgelegt.
Offenlage
Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 13.11.2020 im Stadtplanungsamt, Diskonto-Hochhaus, Bahnhofstraße 31, 9. Etage, Flur vor Zimmer 924.
Es wird wegen der derzeitigen Coronaproblematik um Terminvereinbarung unter Tel. 0681/905-4004 gebeten.
Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
Des Weiteren können die Unterlagen auch per E-Mail unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden. Aus Gründen der Pandemiebekämpfung wird die Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet empfohlen. Ihre Einsichtnahme- und Beteiligungsrechte vor Ort bleiben unberührt. Während der o.g. Auslegungsfrist können während der Öffnungszeiten Stellungnahmen im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, Bahnhofstraße 31, 66111 Saarbrücken, Zimmer 827, persönlich abgegeben werden oder an die unten stehende Adresse per Post oder E-Mail gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo.–Mi. 09.00–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr, Do. 08.00–18.00 Uhr, Fr. 09.00–12.00 Uhr
Telefon: 0681-905-4004
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 03.10.2020
Uwe Conradt, Oberbürgermeister