Stadtratsbeschluss zum Erschließungsbeitrag
Im Rahmen der Vorschriften der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) vom 1. August 1979 in der derzeit geltenden Fassung und der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 16. Dezember 1975 (EBS) in der Fassung der Änderung vom 11. September 2001, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 15. September 2020 für die folgenden Erschließungsanlagen die endgültige Herstellung gemäß § 10 EBS festgestellt:
• Verlängerte Kettelerstraße in Ensheim
• der nördliche, hufeisenförmige Teil der Straße Schwarzeich in Alt-Saarbrücken
• Aschbachring in Klarenthal
• Kirchweg von Hausnummer 4 bis Katholische Kirche in Jägersfreude
Von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den Erschließungsanlagen erschlossen sind, werden in Kürze die Erschließungsbeiträge erhoben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstraße 31 (Diskonto-Hochhaus), während der Dienstzeiten, (Mo.–Mi. 08.30–12.00 Uhr und 13.30–15.30 Uhr, Do. 08.00–18.00 Uhr, Fr. 08.30–12.00 Uhr) unter Tel. 0681 905 4104 oder strassenamt@saarbruecken.de.
Saarbrücken, den 10.10.2020
Der Oberbürgermeister
Uwe Conradt