Donnerstag, 5. November 2020

Änderung der Sondernutzungssatzung vom 21. Juli 2015 - Aufstellen von Zelten

Die Sondernutzungssatzung vom 21. Juli 2015 wird angepasst.

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 26. Mai 2020 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
 

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
     
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Änderung der Sondernutzungssatzung vom 21. Juli 2015 - Aufstellen von Zelten

1. Änderungssatzung zur Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen vom 21. Juli 2015

Aufgrund § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15.Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom  27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776) wird auf Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 05. November 2020 folgende Änderungssatzung beschlossen: 

Artikel 1:

Die Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen vom 21. Juli 2015 wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 Nr. 9 werden die Wörter „Zelten und“ gestrichen.

2. In  § 7 Abs. 1 Nr. 1 wird nach dem Wort „Sitzgelegenheiten, “ das Wort „  Zelten“ eingefügt.

3. In § 5 Abs. 1 Nr. 9 werden vor dem Wort „Heizpilzen“ die Wörter „Zelten und“ eingefügt.

4. In § 7 Abs. 1 Nr. 1 wird das Wort „Zelten“ gestrichen.

Artikel 2:

1. Artikel 1, Nummer 1 und 2 treten am 06. November 2020 in Kraft und am 31. März 2021 außer Kraft.

2. Artikel 1, Nummer 3 und 4 treten am 01. April 2021 in Kraft.

 

Saarbrücken, den 05. November 2020

Uwe Conradt
Oberbürgermeister