1. Nachtragshaushaltssatzung 2020
I.
1. Nachtragshaushaltsatzung
der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsblatt I, Seite 776), hat der Stadtrat am 5. November 2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Saarbrücken, den 05.11.2020
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez.
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
II.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Sie beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Der Haushaltsplan 2020 liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tage dieser Veröffentlichung im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, Zimmer 324, an sieben Tagen (montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich aus. Aus gegebenem Anlass wird um telefonische Terminvereinbarung (+49 681/905-1340) gebeten.
Saarbrücken, den 08.12.2020
DER OBERBÜRGERMEISTER
gez.
Uwe Conradt
Oberbürgermeister