Donnerstag, 10. Dezember 2020

Jahresabschluss des Jugendhilfezentrums

Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 des Jugendhilfezentrums

der Landeshauptstadt Saarbrücken

1.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde unter Beachtung der Bestimmungen der Betriebssatzung, der Eigenbetriebsverordnung (EigVO), des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt.

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 18. Juni 2019 wurde die Prüfungsgesellschaft W + ST Publica am 25. Juni 2019 mit der Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses beauftragt.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum vom 17. April 2020 der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Jugendhilfezentrums der Landeshauptstadt Saarbrücken - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr  vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem

Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden- geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 124 Abs. 3 KSVG i.V.m. § 24 Abs. 2 EigVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

2.

Der Jahresabschluss 2019 des JHZ S wird zum 31.12.2019 mit folgenden Werten festgestellt:

  • Bilanzsumme: 2.923.198,81 €
  • Summe der Erträge: 4.425.790,76 €
  • Summe der Aufwendungen: 4.613.265,15 €
  • Jahresfehlbetrag: -187.474,39 €

3.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 08.12.2020 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss des Jugendhilfezentrums Saarbrücken zum 31.12.2019 mit nachstehenden Werten fest:

  • Bilanzsumme: 2.923.198,81 €
  • Summe der Erträge: 4.425.790,76 €
  • Summe der Aufwendungen: 4.613.265,15 €
  • Jahresfehlbetrag: 187.474,39 €
     

Des Weiteren beschließt der Stadtrat,

  • den Jahresfehlbetrag zum 31.12.2019 in Höhe von 187.474,39 € auf neue Rechnung des   Eigenbetriebes vorzutragen und
  • vor dem Hintergrund des in der Betriebssatzung festgesetzten Stammkapitals von 100.000 € eine Zuführung als Verlustausgleich in Höhe von 187.474,39 € aus Haushaltsmittel der LHS zu leisten.

4.

Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2019 ist in Raum 24 (2. Stock) im Hauptgebäude des Jugendhilfezentrums in der Zeit vom 04. bis zum 15. Januar 2020 montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr öffentlich ausgelegt.

 

Saarbrücken, den 09.12.2020
 

Die Werkleitung

H. Theisen

Direktor