Dienstag, 8. Dezember 2020

10. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07. Dezember 2004

Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07. Dezember 2004 wird angepasst.

Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 26. Mai 2020 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
     
  2. vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.

Uwe Conradt
Oberbürgermeister

 

Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776), der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz - KAG - vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 208), sowie des § 53 Saarländisches Straßengesetz - SaarlStrG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393), wird auf Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08. Dezember 2020 folgende 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07. Dezember 2004 erlassen:

Artikel 1:

Die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07. Dezember 2004, die zuletzt durch die  9. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2019 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 9 Absatz (3) wird wie folgt gefasst:

„(3)  Die Jahresgebühren für die einzelnen Reinigungsklassen beziehungsweise für die Flächenreinigung von Fußgängerzonen, Fußgängerunterführungen und unselbstständigen Gehwegen betragen:

  1. für die Frontmeterreinigung

in der Reinigungsklasse Ia=2,19 €/ldm/a

in der Reinigungsklasse I=4,38 €/ldm/a

in der Reinigungsklasse II= 8,76 €/ldm/a

in der Reinigungsklasse III=13,14 €/ldm/a

in der Reinigungsklasse V=21,90 €/ldm/a

in der Reinigungsklasse VII=30,65 €/ldm/a

in der Reinigungsklasse S= 83,20 €/ldm/a

  1. für die Flächenreinigung

in der Reinigungsklasse F 1=0,52 €/m²/a

in der Reinigungsklasse F 2=1,04 €/m²/a

in der Reinigungsklasse F 3=1,56 €/m²/a

in der Reinigungsklasse F 5 =2,60 €/m²/a

in der Reinigungsklasse F 7=3,64 €/m²/a

in der Reinigungsklasse F=9,89 €/m²/a“

2. Die Anlage zu § 12 der Satzung (Straßenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a. Nach der Zeile mit der Objektbezeichnung „An der Trift“ wird folgende Zeile eingefügt: 

André-Caplet-Straße

M

A

I

X

-

X

 

b. Nach der Zeile mit der Objektbezeichnung „August-Klein-Straße“ wird folgende Zeile eingefügt:

August-Macke-Straße

M

A

I

X

-

X

 

c. Nach der Zeile mit der Objektbezeichnung „Franz-Josef-Röder-Straße“ wird folgende Zeile eingefügt:

Franz-Marc-Straße

M

A

I

X

-

X

 

d. Nach der Zeile mit der Objektbezeichnung „Heckenstraße“ wird folgende Zeile eingefügt:

Hedwig-Dohm-Straße

M

A

I

X

-

X

 

Artikel 2:

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

 

Saarbrücken, den 08. Dezember 2020

Uwe Conradt
Oberbürgermeister