10. Änderungssatzung zur Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über die Erhebung von Schmutzwasser-, Niederschlagswasser-, Entsorgungs- sowie Kleineinleitergebühren vom 07. Dezember 2004
Die Satzung über die Erhebung von Schmutzwasser-, Niederschlagswasser-, Entsorgungs- sowie Kleineinleitergebühren der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 07. Dezember 2004 wird angepasst.
Die nachfolgende Satzung wird hiermit gemäß § 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 26. Mai 2020 öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der jeweilig gültigen Fassung oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- vor Ablauf eines Jahres der Oberbürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Verfahrens- oder Formmängel gegenüber der Landeshauptstadt Saarbrücken unter Bezeichnung der Tatsache, die die Mängel ergeben, schriftlich gerügt worden sind.
Uwe Conradt
Oberbürgermeister
Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 776), der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz - KAG - vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsbl. I S. 208), sowie der §§ 50 und 50 a Saarländisches Wassergesetz - SWG - vom 28. Juni 1960 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324), wird auf Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 08. Dezember 2020 folgende 10. Änderungssatzung erlassen:
Artikel 1:
Die Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über die Erhebung von Schmutzwasser-, Niederschlagswasser-, Entsorgungs- sowie Kleineinleitergebühren vom 07. Dezember 2004, die zuletzt durch die 9. Änderungssatzung vom 11. Februar 2020 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt geändert:
- In Punkt 1 „Schmutzwassergebühr“ wird die Angabe „3,46 €/m³“ durch die Angabe „3,45 €/m³“ ersetzt.
- In Punkt 2 „Niederschlagswassergebühr“ wird die Angabe „9,47 €/10 m²“ durch die Angabe „9,45 €/10 m²“ ersetzt.
- In Punkt 3 „Entsorgungsgebühr“ wird die Angabe „29,87 €/m³“ durch die Angabe „41,35 €/m³“ ersetzt.
- In Punkt 7 „Einleitgebühr“ wird die Angabe „0,77 €/m³“ durch die Angabe „0,83 €/m³“ ersetzt.
2. Anlage 3 (Jahresniederschlag) wird wie folgt geändert:
Die Angabe „810 l/m² bzw. 810 mm“ wird durch die Angabe „880 l/m² bzw. 880 mm“ ersetzt.
Artikel 2:
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Saarbrücken, den 08. Dezember 2020
Uwe Conradt
Oberbürgermeister