Dienstag, 15. Dezember 2020

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 101 Absatz 3 KSVG

In seiner Sitzung vom 8. Dezember 2020 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wird unter der Auflage festgestellt, dass die im Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgeführten Beanstandungen korrigiert werden, sofern diese nicht bereits in den aufgestellten Folgeabschlüssen, durch Zeitablauf oder sonstige Ereignisse ihre Erledigung gefunden haben. Der um die wesentlichen Prüfungsfeststellungen korrigierte, verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 1.444.377,58 Euro ist der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
     
  2. Die Entlastung der für die Haushaltsführung des Haushaltsjahres 2018 verantwortlichen Oberbürgermeisterin außer Dienst, Charlotte Britz, wird erteilt.

Der Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 4. Januar 2021 bis 12. Januar 2021 während der Kernarbeitszeit von montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr im Rathaus St. Johann, Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken, Raum 324, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Saarbrücken, 15. Dezember 2020

Uwe Conradt
Oberbürgermeister