Samstag, 13. März 2021

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 131.02.15 „Zwischen Sulzbachstraße und Rotenhofstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat am 26. Mai 2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 131.02.15 „Zwischen Sulzbachstraße und Rotenhofstraße“ beschlossen.

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 131.02.15 „Zwischen Sulzbachstraße und Rotenhofstraße“ - LHS

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 131.02.15 „Zwischen Sulzbachstraße und Rotenhofstraße“ - LHS

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 131.02.15 „Zwischen Sulzbachstraße und Rotenhofstraße“ - LHS

Ziel des Bebauungsplans

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist Bestandteil eines alten Ortsplanes aus dem Jahre 1954. Dieser sah u. a. eine einheitliche Blockbebauung mit einer 5-geschossigen Gebäudehöhe im vorderen Blockbereich sowie eine 1-geschossige Gebäudehöhe im rückwärtigen Bereich der Nebengebäude dar. Über die Jahrzehnte hinweg hat sich im rückwärtigen Bereich eine heterogene Gebäudehöhe bei den Nebengebäuden entwickelt. Ein alt eingesessenes Sportgeschäft in der Sulzbachstraße plant die Aufstockung seines Nebengebäudes um 1 Geschoss zur geringfügigen Vergrößerung seiner Verkaufsfläche im 1. OG. Mit dem Bebauungsplan soll eine einheitliche Gebäudehöhe für den gesamten Blockbereich einheitlich geregelt werden. Neben der Anpassung der Regelungen zur Gebäudehöhe ist ein weiteres Ziel die Belebung der Innenstadt durch die allgemeine Zulassung von Wohnnutzung in den Obergeschossen.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten

Gleichzeitig hat der Stadtrat eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird vom 22. März bis 12. April 2021 während der angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße, 9. Etage zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen zur Planung können ab dem 22. März 2021 im Internet unter folgendem Link:

http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene

eingesehen oder beim Stadtplanungsamt angefordert werden. Äußerungen, Stellungnahmen und Rückfragen können schriftlich, per Mail vorgetragen oder telefonisch übermittelt werden.

Auf eine Erörterungsveranstaltung muss wegen der aktuell gültigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona Pandemie verzichtet werden.

 

Postanschrift:                 Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten:             Mo.-Mi. 9 - 12 Uhr und 13.30-15.30 Uhr, Do. 8 - 18 Uhr, Fr. 9 - 12 Uhr
Telefon:                            +49 681-905-4078
E-Mail:                              stadtplanungsamt@saarbruecken.de

Saarbrücken, den 13. März 2021

Uwe Conradt
Oberbürgermeister