Verlängerung der Veränderungssperre "Metzer Straße zwischen An der Neuen Bremm und Dr.-Vogeler-Straße"
Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 115.08.01 „Metzer Straße zwischen An der Neuen Bremm und Dr.-Vogeler-Straße“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken.
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08./09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341). wird auf Beschluss des Stadtrates vom 02.03.2021 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre vom 02. Mai 2019 für den Bereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 115.08.01 „Metzer Straße zwischen An der Neuen Bremm und Dr.-Vogeler-Straße“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken wird bis zum 02. Mai 2022 verlängert.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Saarbrücken, den 9. März 2021
Uwe Conradt,
Oberbürgermeister
Geltungsbereich der Veränderungssperre sowie des Bebauungsplans Nr. 115.08.01 „Metzer Straße zwischen An der Neuen Bremm und Dr.-Vogeler-Straße“ im Stadtteil Alt-Saarbrücken
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach §18 und des § 18 Abs. 3 über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt, 66104 Saarbrücken
Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Do. 8 bis 18 Uhr, Fr. 9 bis 12 Uhr
Telefon: +49 681 905-4078
E-Mail: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 20. März 2021
Uwe Conradt
Oberbürgermeister