Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. Nr. 115.08.01 „Metzer Straße zwischen An der Neuen Bremm und Dr.-Vogeler-Straße“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16. April 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115.08.01„Metzer Straße zwischen An der Neuen Bremm und Dr.-Vogeler-Straße“, im Stadtteil Alt-Saarbrücken im beschleunigten Verfahren gemß §13a BauGB, beschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Ziel der Planung
Mit dem Bebauungsplan sollen die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Saarbrücken gesichert werden. Um negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche sowie die verbrauchernahe Versorgung und im Speziellen auf das Nahversorgungszentrum Hirtenwies auszuschließen, soll die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben auf Betriebe unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit und auf nicht-zentrenrelevante Kernsortimente beschränkt werden. Mit dem Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sowie Vergnügungsstätten, Bordellen und bordellartigen Betrieben ist auch eine Standortsicherung für traditionelles Gewerbe wie Handwerk, produzierendes Gewerbe und artverwandte Nutzungen gewährleistet, da diese durch ertragsreiche Nutzungen verdrängt werden können.
Weiteres Ziel der Planung ist die Sicherstellung ausreichender Querschnittsbreiten im Zuge der Straßenneugestaltung Metzer Straße.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Auslegung der Planabsichten
Der Bebauungsplanvorentwurf wird vom 3. Mai 2021 bis zum 21 Mai 2021 während der angegebenen Öffnungszeiten im Stadtplanungsamt, Bahnhofstraße, 9. Etage zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen zur Planung können ab dem 3. Mai 2021 im Internet unter folgendem Link:
http://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/planen_bauen_wohnen/bebauungsplaene
eingesehen oder beim Stadtplanungsamt angefordert werden. Äußerungen, Stellungnahmen und Rückfragen können schriftlich, per Mail vorgetragen oder telefonisch übermittelt werden.
Auf eine Erörterungsveranstaltung muss wegen der aktuell gültigen Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona Pandemie verzichtet werden.
Öffnungszeiten:
Stadtplanungsamt: Mo. - Mi. 9 - 12 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr, Do. 8 - 18 Uhr, Fr. 9 - 12 Uhr
Postanschrift: Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtplanungsamt 66104 Saarbrücken
Telefon +49 681-905-4071 oder 905-4067
Email: stadtplanungsamt@saarbruecken.de
Saarbrücken, den 24. April 2021
Uwe Conradt
Oberbürgermeister